Bielefeld. „Ohne die Geständnisse hätten wir hier sicherlich dreißig Tage lang verhandeln müssen“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Bovenschulte in der Urteilsverkündung. Dies hätten die Angeklagten sämtlichen Beteiligten erspart.

Und so kam es, dass das Landgericht bereits am dritten Verhandlungstag zu einer Entscheidung gelangte: Die XXI. Große Strafkammer verurteilte einen Spediteur aus Steinhagen, seinen Bielefelder Disponenten sowie zwei Fahrer der Firma zu Bewährungsstrafen zwischen acht und 21 Monaten. Die Angeklagten hatten eingeräumt, Fahrzeitvorschriften umgangen zu haben, um Personalkosten zu sparen.

Im Tatzeitraum vom November 2018 bis zum November 2019 war der Hauptangeklagte alleiniger Geschäftsführer einer in Steinhagen ansässigen Spedition, die sich auf den Transport von Pferden spezialisiert hat. Als Verkehrsleiter oblag dem 70 Jahre alten Unternehmer, der sich mittlerweile aus dem operativen Geschäft zurückgezogen hat, auch die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten seiner eingesetzten Fahrer.

Der Bielefelder Disponent vertauschte Fahrerkarten

Aufgrund zunehmender Konkurrenz insbesondere aus Osteuropa rechnete es sich für die Firma häufig jedoch nicht, zwei Fahrer auf eine und dieselbe Tour zu schicken. Und so veranlassten der Geschäftsführer und sein Bielefelder Disponent (68) ihre Fahrer oftmals dazu, bei Überschreiten der gesetzlich erlaubten Lenkzeiten ihre Fahrerkarten gegen die anderer Mitarbeiter im Kontrollgerät auszutauschen.

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Auf diese Weise sollte bei Kontrollen suggeriert werden, dass sich ein zweiter Fahrer mit auf der Tour befunden hätte. Die Karten erhielten die Fahrer von ihren beiden Vorgesetzten, deren Familienangehörigen oder aber auch von Kollegen, wenn diese gerade nicht eingesetzt waren. Auf diese Weise, so Richter Bovenschulte, habe sich die Firma einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Unternehmen verschafft, die sich an die Regularien halten.

Bielefelder Richter mit Ansage an Geständigen

In der letztlich nur drei Tage währenden Verhandlung zeigten sich alle Angeklagten umfassend geständig. Dabei nahm der Steinhagener Spediteur die Hauptlast auf sich: „Ich kann nur sagen, dass ich den Fehler gemacht habe. Ich habe die Leute dazu veranlasst.“ Glücklicherweise, so Richter Bovenschulte in der Urteilsbegründung, sei bei den Fahrzeitüberschreitungen letztlich auch niemand zu Schaden gekommen. Allerdings sei es eben Ziel des Gesetzgebers gewesen, dieses abstrakte Risiko mittels entsprechender Strafandrohungen zu minimieren.

Gleichwohl, auch darauf wies Bovenschulte hin, handele es sich bei der Spedition mitnichten um ein schwarzes Schaf der Branche. Weder dem Zoll noch der Polizei sei das Unternehmen bislang in irgendeiner Form – abgesehen von den nun in Rede stehenden Taten – unangenehm aufgefallen. Auch sei die Firma während der Ermittlungen stets kooperativ gewesen. „Es war mit Sicherheit nicht so, dass die Fahrer dort ausgebeutet wurden“, so Bovenschulte.

Die Kammer verurteilte die Angeklagten letztlich zu den genannten Bewährungsstrafen und machte es ihnen zur Auflage, Geldbußen zwischen 10.000 und 950 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.

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