An seine Politikerkollegen appellierte Michael-Georg von Wenczowsky (CDU), sich für die Betroffenen einzusetzen, die durch einen Fehler der Stadtverwaltung Straßenbaugebühren zahlen müssen. Ihnen stehe ein Ausgleich zu.

Anlass war ein Bericht der Stadtverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Cronenberg zu Thema Straßenbaubeiträge. Michael-Georg von Wenczowsky lobte, dass die Stadt den Fehler gründlich aufgearbeitet hat. Wie berichtet, müssen Eigentümer im Prinzip keine Beiträge für den Bau oder die Sanierung von Straßen mehr leisten, an denen ihr Grundstück liegt. Denn das Land übernimmt seit einigen Jahren diese Beiträge.

Das tut es aber nur, wenn die Kommunen diese Bauarbeiten zuvor jeweils als Bestandteil eines Straßen- und Wegekonzepts beschlossen haben. Das ist in Wuppertal in einigen Fällen versäumt worden: „Im Zuge der Beantragung von Fördermitteln wurde festgestellt, dass einzelne beitragsfähige Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig in dem jeweils maßgeblichen Straßen- und Wegekonzept enthalten waren“, heißt es in dem Bericht der Stadtverwaltung. Weshalb das Land die Beiträge nicht übernehmen will. Betroffen sind nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 31 Maßnahmen.

Stadt ist verpflichtet, die Beiträge zu erheben

Als Gründe nennt die Stadtverwaltung, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen in die Zeit der Corona-Pandemie fielen. Damals sei die Durchführung politischer Beratungen und Bürgerversammlungen und damit die erstmalige Erstellung eines Straßen- und Wegekonzepts erheblich erschwert gewesen. Zwar wurde ein solches 2021 erstellt, 2022 vom Rat beschlossen. Die Fortschreibung wurde Ende 2024 beschlossen – aber einzelne Straßenbaumaßnahmen waren nicht oder nicht rechtzeitig darin aufgenommen worden.

Künftig soll so etwas nicht mehr passieren. Derzeit stelle sich das Ressort Straßen und Verkehr neu auf, dabei sollen die „strukturellen Voraussetzungen für eine dauerhaft stabile Bearbeitung des Aufgabenbereiches“ geschaffen werden. Ein neues Wissensmanagement soll dafür sorgen, dass Erfahrungen weitergegeben werden. Zudem soll möglicherweise eine „Flexunit“, eine Reserveeinheit, im Austausch mit anderen Kommunen künftig Überlastung verhindern. An einem Konzept werde gerade gearbeitet.

In Bezug auf die Straßenbaubeiträge ist die Stadt aktuell verpflichtet, Geld von den Anliegern der betroffenen Baumaßnahmen zu verlangen: „Ein bewusster Verzicht auf die Beitragserhebung könnte als Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Einnahmeerhebung gewertet werden“, wird in dem Bericht erläutert.

Gleichzeitig wird den Bürgern geraten, Widerspruch einzulegen. Bei Widerspruch wird die Forderung ausgesetzt, bis ein Gericht die Frage klärt. Derzeit sind zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig, eine davon wird vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Sollte das Verwaltungsgericht feststellen, dass die Beitragsbescheide rechtswidrig sind, „prüft die Verwaltung nach Auswertung des Urteils, diese unabhängig davon, ob Rechtsmittel eingelegt worden sind, zurückzunehmen“.

Michael-Georg von Wenczowsky hat die Betroffenen im Blick, die keinen Widerspruch eingelegt haben. „Hätten die nicht einen Anspruch auf eine Wiedergutmachung?“, fragte er in der Sitzung der Bezirksvertretung. „Warum tut die Politik hier nichts? Ich vermisse bei allen Parteien den politischen Willen, sich für diese Bürger einzusetzen.“