
Netflix, Disney+ und Prime Video wehren sich gegen neue Vorgaben in Frankreich. Die Streamingdienste haben den Rechtsstreit vor den Conseil d’État, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, gebracht. Im Mittelpunkt steht die Investitionspflicht der Streamingdienste in französische Film- und Serienproduktion.
Streamingdienste ziehen vor Gericht
Die Streaming-Anbieter Netflix, Disney+ und Prime Video haben in getrennten Anträgen Klage gegen die französischen Investitionsregeln eingereicht. Das Verfahren liegt nun beim Conseil d’État. Die Unternehmen wenden sich gegen Vorschriften, nach denen internationale Streaming-Plattformen einen Teil ihrer in Frankreich erzielten Umsätze in die Produktion französischer und europäischer Inhalte investieren müssen.
Streit um verpflichtende Kulturförderung
Grundlage des Konflikts ist das sogenannte SMAD-Dekret, das Frankreich im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eingeführt hat. Die Regelung verpflichtet Streamingdienste dazu, je nach Geschäftsmodell bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes in französische Film- und Serienproduktionen zu investieren. Nach Angaben der Anbieter gehen die Anforderungen jedoch über europäische Vorgaben hinaus und schränken ihre unternehmerische Freiheit ein.
Frankreich verteidigt das Investitions-Modell
Die französische Regierung sieht die Investitionspflichten als wichtigen Baustein zur Finanzierung der heimischen Kultur- und Filmwirtschaft. Nach ihrer Auffassung sollen internationale Streaming-Plattformen einen angemessenen Beitrag leisten, wenn sie auf dem französischen Markt Umsätze erzielen. Das Verfahren vor dem höchsten Verwaltungsgericht soll nun klären, ob die nationalen Regelungen mit europäischem Recht vereinbar sind.
Mögliche Folgen über Frankreich hinaus
Die Entscheidung zur Investitionspflicht für Streamingdienste könnte Signalwirkung für weitere europäische Staaten haben. Mehrere Länder setzen bereits auf ähnliche Modelle oder prüfen vergleichbare Investitionspflichten für Streaming-Anbieter. Damit dürfte das Urteil auch Auswirkungen auf die künftige Regulierung des Streaming-Marktes innerhalb der Europäischen Union haben.
Warum das auch deutsche Nutzer betrifft
- Deutschland verfolgt einen ähnlichen Kurs: Auch hierzulande soll es eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Fernsehsender geben. Sie sollen künftig einen Teil ihres in Deutschland erzielten Umsatzes in europäische und deutsche Film- und Serienproduktionen investieren.
- Urteil könnte Signalwirkung haben: Sollte das französische Modell vor Gericht scheitern oder bestätigt werden, könnte das die Debatte über vergleichbare Regelungen in Deutschland und anderen EU-Staaten beeinflussen.
- Mehr Geld für deutsche Produktionen: Ziel der Investitionspflicht ist es, den Filmstandort Deutschland zu stärken. Zudem gilt es, die Finanzierung deutscher sowie europäischer Filme und Serien langfristig zu sichern.
- Mögliche Folgen für Streaming-Anbieter: Die Entscheidung in Frankreich könnte Auswirkungen darauf haben, wie Netflix, Disney+ und Prime Video ihre Investitionen und Produktionen in Europa künftig planen.
- Europäische Regulierung im Fokus: Der Rechtsstreit zeigt, dass mehrere EU-Staaten internationale Streaming-Plattformen stärker an der Finanzierung ihrer nationalen Film- und Fernsehproduktionen beteiligen wollen. Ein Urteil könnte deshalb weit über Frankreich hinaus Bedeutung haben.
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MARCUS REICHL (Dipl.-Journalist) ist seit Anfang 2019 alleiniger Inhaber des uni-VERSAL Journalistenbüros Leipzig. Er erlernte das journalistische Handwerk bei der Sächsischen Zeitung (www.saechsische.de), der Bild-Zeitung (www.bild.de) und der Leipziger Volkszeitung (www.lvz.de). Nach dem Volontariat wechselte er in eine Leipziger PR-Agentur und betreute verschiedene Zeitschriftenprojekte als verantwortlicher Redakteur. Seit seiner Selbstständigkeit 2005 hat er sich intensiv in verschiedene Branchen eingearbeitet, darunter Digitales, Medienpolitik (www.av.de, www.digitalfernsehen.de), Materialwirtschaft (www.kiweb.de, www.k-profi.de) und Energie (www.enviam.de, www.mitnetz-strom.de).