Mit einer „vorläufigen Anordnung“ hat das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) mit Hauptsitz in Leipzig am Donnerstag grünes Licht für den Neubau der Berliner Brücke an der A59 gegeben. „Gegenstand der vorläufigen Anordnung sind vorbereitende Maßnahmen und die Durchführung von Teilmaßnahmen im Bereich der Berliner Brücke in Duisburg“, heißt es seitens der Behörde wörtlich. Der Grund ist einleuchtend: „Aufgrund des mehr als bedenklichen Zustandes des Brückenzuges kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor Ablauf der Restnutzungsdauer die Brücke gesperrt werden muss“, heißt es weiter. Dies gelte es im Sinne aller Betroffenen zu vermeiden.