Für neu zugelassene Personenwagen gelten in der Europäischen Union ab sofort zusätzliche verpflichtende Sicherheitsvorgaben, berichtet das Portal Apollo News. Grundlage ist die Allgemeine Sicherheitsverordnung (GSR II) der EU, deren jüngste Umsetzungsstufe nun für alle Erstzulassungen greift. Hersteller müssen neue Fahrzeuge unter anderem mit erweiterten Notbrems- und Fahrerassistenzsystemen ausrüsten.

METIN AKTAS / KEYSTONE

Ursula von der Leyen im Auto

METIN AKTAS / KEYSTONE

Nach den Vorgaben der Europäischen Union müssen Notbremsassistenten künftig Fussgänger und Velofahrer erkennen und selbständig eine Bremsung einleiten, wenn eine Kollision droht. Zudem müssen Fahrzeuge bei einer Vollbremsung ab einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde ein schnell blinkendes Bremslicht aktivieren, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer früher zu warnen. Ebenfalls vorgeschrieben sind Spurhalteassistenten, Geschwindigkeitsassistenten sowie weitere Systeme zur Unterstützung des Fahrers.

Zu den neuen Anforderungen gehört auch ein sogenanntes Ablenkwarnsystem. Dieses überwacht mithilfe von Kameras die Aufmerksamkeit des Fahrers und registriert unter anderem dessen Augenbewegungen. Erkennt das System Anzeichen von Unaufmerksamkeit oder Ablenkung, wird der Fahrer durch optische oder akustische Hinweise aufgefordert, den Blick wieder auf das Verkehrsgeschehen zu richten. Ziel der Massnahme ist es, die Zahl der durch Unachtsamkeit verursachten Unfälle zu reduzieren.

Die Vorschriften gelten nicht nur für Personenwagen, sondern auch für leichte Nutzfahrzeuge, Kleinbusse sowie Lastwagen verschiedener Gewichtsklassen. Sie betreffen ausschliesslich Fahrzeuge, die neu zugelassen werden. Bereits im Verkehr befindliche Autos müssen nicht nachgerüstet werden.

Die neuen Anforderungen sind Teil der EU-Verordnung 2019/2144, die 2020 in Kraft getreten ist und seit 2022 schrittweise umgesetzt wird. Bereits seit Juli 2024 gehören unter anderem intelligente Geschwindigkeitsassistenten und Spurhalteassistenten bei Neufahrzeugen zur Pflichtausstattung. Mit der nun in Kraft getretenen Umsetzungsstufe erweitert die Europäische Union die Zahl der vorgeschriebenen Assistenzsysteme weiter. Nach Angaben der EU sollen die Massnahmen dazu beitragen, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle und Todesfälle auf Europas Strassen langfristig zu senken.