Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde am Donnerstag über eine Nachbarschaftsklage verhandelt: Ein Nachbar des künftigen Tierschutzzentrums des Vereins „Pechpfoten“ klagte dabei gegen den Bauvorbescheid der Stadt Wülfrath. Nachdem vor Gericht die Sach- und Rechtslage ausführlich dargelegt wurde, hat sich der Kläger dazu entschlossen, seine Anfechtungsklage zurückzunehmen. Sein Anwalt ließ allerdings bereits durchblicken, dass man erneut bereit sei zu klagen, sollte es zur Baugenehmigung kommen.

Der Verein Pechpfoten will auf dem Gelände der Bergischen Diakonie Aprath zwischen Wuppertal und Wülfrath auf einer Fläche von 1,6 Hektar ein Tierschutzzentrum errichten, in das auch die Diakonie-Bewohner involviert sein sollen. 2022 wurde der Kooperationsvertrag bekannt gegeben. Seither wurde das leerstehende Haus, das stark verfallen war, mit viel ehrenamtlicher Arbeit und finanziert durch Spendengelder innerhalb von 22 Monaten saniert. Für die Unterbringung der Tiere sollen auf dem Gelände, das durch die Tierschützer per Erbbau-Vertrag gepachtet ist, neue Bauten errichtet werden. Hierfür fehlt allerdings die Baugenehmigung. Die Beendigung der Kooperation von Seiten der Diakonie im August hat für viel Aufsehen gesorgt, aktuell gibt es hierzu einen Rechtsstreit vor dem Wuppertaler Landgericht.

Dass eben dieser aktuell noch andauert, führte beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht auch dazu, dass die Klage zurückgezogen wurde: Dadurch, dass noch nicht klar ist, ob überhaupt gebaut werden kann und es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheides geht, sei es schwierig, dies abschließend zu bewerten, sagte die Richterin. Auf die Frage, was den Kläger persönlich störe, antwortete dieser: „In 30 Metern Luftlinie von meinem Haus werden viele Hunde und Katzen leben.“ Seine Sorge ist, dass er seine Wohnqualität aufgrund von Lärm und Gerüchen nicht weiter erhalten könne und umziehen müsste. Zudem bezweifeln er und sein Anwalt, dass ein Tierschutzzentrum für die Bewohner der Diakonie-Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kinder- und Jugendhilfe, Förderschule, Altenheimen und anderem einen „tatsächlichen Mehrwert“ hat. Damit richtet man sich nach der Formulierung aus dem Kündigungsschreiben der Diakonie.

Doch all diese Aspekte seien nicht Teil des aktuellen Verfahrens: Weder Lärm- noch Geruchsemissionen, oder der Nutzen für die Diakonie seien ausschlaggebend. Hier, so die Richterin, gehe es lediglich um den Bauvorbescheid und in diesem Zuge das Rücksichtnahmegebot, den Gebietserhaltungsanspruch und die Frage, ob ein Tierschutzzentrum tatsächlich unter die Vorgaben des Sondergebiets des Bebauungsplans falle.

Anke Süper vom Verein Pechpfoten, die als Beigeladene vor Ort war, wiederholte vor Gericht noch einmal ihre Einladung gegenüber dem Kläger; er möge gerne vorbeikommen und im gemeinsamen Gespräch die Pläne einsehen. Möglicherweise lasse sich dadurch die ein oder andere Sorge aus dem Weg räumen.