Bielefeld (imü). Ein couragierter Fußgänger verhinderte am Dienstagabend, 7. Juli, in der Bielefelder Fußgängerzone einen Raub. Der Täter konnte festgenommen werden. Die Polizei sucht das Opfer – eine Frau mit Kinderwagen.
Ein 59-jähriger Bielefelder bemerkte gegen 20.10 Uhr, während eines Spaziergangs mit seinem Hund, in der Bahnhofstraße einen Mann, der eine Frau mit einem Kinderwagen anbettelte. Als der Bettelversuch erfolglos blieb, griff der Mann nach der auf dem Kinderwagen liegenden Handtasche, die das Opfer festhielt.
Der Bielefelder schaltete sich lautstark ein, so dass der Täter von der Handtasche, dem Kinderwagen und der Frau abließ. Er wandte sich stattdessen dem Bielefelder zu, versuchte ihn zu schlagen und seinen Hund zu treten, was jedoch misslang.
Täter von Bielefelder Polizei gefasst – Opfer entfernt sich
Schließlich nahm der Täter mehrere herumliegende Glasflaschen auf und warf diese auf den Zeugen, der sich wegducken konnte und nicht getroffen wurde. Der Täter flüchtete anschließend über die Zimmerstraße.
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Bei der Fahndung konnte der 29-jährige Täter ohne festen Wohnsitz mit nigerianischer Staatsangehörigkeit durch die informierten Polizeibeamten an der Herbert-Hinnendahl-Straße mit Beamten der Bundespolizei angetroffen werden. Er wurde festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Die angegriffene Frau mit dem Kinderwagen war während der Auseinandersetzung zwischen dem Täter und dem Zeugen geflüchtet und wird dringend als Zeugin für die weiteren Ermittlungen gesucht. Das Opfer soll 25 bis 30 Jahre alt und schlank sein.
Sicherheitsexperten der Polizei raten zu lauter Reaktion im Ernstfall
Die Polizei Bielefeld empfiehlt im Falle eines Raubüberfalles, „laut und eindeutig die Aufmerksamkeit der Menschen im Umfeld zu erregen – rufen Sie um Hilfe!“ Auch Schrill-Alarm (ein kaum zu ertragende akustische Signalgeber) kann hier effektiv sein. Die Täter werden irritiert und die Umstehenden könnten im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Bedrängten beistehen.
Im Fall eines Raubüberfalles sollte man keine Gegenwehr leisten und Geld sowie Wertsachen übergeben, heißt es auch von der RUV-Versicherung. Denn der Täter will in der Regel nichts anderes. Will der Täter dem Opfer aber auch körperlichen Schaden zufügen, bleibt oft nichts anderes übrig, als zu fliehen oder sich seinem Schicksal zu ergeben.
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Deshalb rät die Polizei auch von Gegenwehr ab – es sei denn, man fühlt sich körperlich oder durch Kampfsportkenntnisse überlegen. Trotzdem gilt höchste Vorsicht: Der andere könnte bewaffnet sein.