
AUDIO: Dresden: Landesausreisezentrum wird zum Sekundärmigrationszentrum (1 Min)
Dresden
Stand: 08.07.2026 20:42 Uhr
Die Landesdirektion Sachsen hat ein neues Zentrum für abgelehnte Asylbewerber in Dresden vorgestellt. Laut der Behörde wird dieses sogenannte Sekundärmigrationszentrum seit 1. Juli betrieben. Dort würden Menschen untergebracht, deren Asylantrag nicht in Deutschland bearbeitet werden kann, weil ein anderes EU-Land zuständig ist oder sie dort bereits Schutz erhalten haben. Ziel ist es, ihre Rückkehr oder die Überstellung in den zuständigen Staat möglichst schnell zu organisieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berät die Betroffenen dabei auch zu einer freiwilligen Ausreise.

Der Begriff „Sekundärmigration“ beschreibt die Weiterwanderung von Schutzsuchenden von einem EU-Staat in einen anderen, nachdem sie bereits in einem ersten Mitgliedstaat registriert wurden oder dort Schutz erhalten haben.
Warum Sachsen das Zentrum eingerichtet hat
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Bela Belafi erklärte, dass die 400 Plätze mehr sind als im bisherigen Landesausreisezentrum. Neben Alleinstehenden könnten auch Familien aufgenommen werden. Mit dem Sekundärmigrationszentrum reagiert Sachsen auf verschärfte Asylregeln in der EU. Danach können Bundesländer solche Unterkünfte im Zuge der Asylverfahren einrichten.
Video:
Sekundärmigrationszentrum in Dresden eröffnet (2 Min)
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte dazu: „Der erste Schritt der Migrationswende ist durch die Grenzkontrollen und eine drastische Eindämmung der irregulären Migration erfolgreich gelungen. Mit dem zweiten Schritt werden wir die Rückführung ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber noch einmal deutlich intensiver vornehmen.“ In Sachsen habe man das Zentrum „sofort in Funktion“ gebracht, damit „so schnell wie möglich spürbare Wirkung und Entlastung“ erreicht werden könne.
Kritik von Hilfsorganisationen
Der Sächsische Flüchtlingsrat und die Dresdner Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ sprachen im MDR von einem „Abschiebegefängnis“, in dem Menschenrechte zugunsten schnellerer Verfahren beschnitten würden. Für die Betroffenen gebe es haftähnliche Bedingungen. Zudem sei Hilfsorganisationen der Zugang verwehrt. Das sächsische Innenministerium hat sich dazu bisher nicht geäußert.

Der Sächsische Flüchtlingsrat befürwortet nach eigenen Angaben dagegen eine dezentrale Unterbringung, bei der das Recht auf Privatsphäre, auf Bewegungsfreiheit und gegebenenfalls auf Gesundheit und auf Bildung deutlich besser gewährleistet würden. Wie die Landesdirektion betonte, gibt es in dem Objekt neben Wohnräumen auch Gemeinschaftsräume, etwa für Sprachkurse und Schulunterricht sowie eine Kinderbetreuung und Bereiche für Spiel und Sport.
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MDR (wim/stt/sme)/epd