Die Bundespolizei hat Zahlen zu unerlaubten Einreisen und Zurückweisungen im Bereich Hannover und Bad Bentheim veröffentlicht und erläutert die fortgesetzten Binnengrenzkontrollen.

Seit Montag, 16. September 2024, kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover die Kontrollen durch. Seit Beginn wurden insgesamt 2964 unerlaubte Einreisen registriert, 1905 Personen wurden an der Grenze zurückgewiesen.


Zahlen aus dem Bereich Bad Bentheim

In der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim wurden zwischen Montag, 16. September, und einschließlich Montag, 30. Juni, Feststellungen im Rahmen der Kontrollen erfasst. Zwischen Donnerstag, 8. Mai, und einschließlich Montag, 30. Juni, gab es laut Mitteilung fünf Zurückweisungen gemäß Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz. Zudem wurden zwölf Personen vulnerabler Gruppen mit Asylgesuch festgestellt.

Hintergrund zu Asylgesetz und Kontrollen

Die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen werden weiter fortgesetzt. Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom Mittwoch, 7. Mai, erfolgen die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Asylgesetz. Demnach kann die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung oder nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat verfügen.

Vulnerable Personen und Einsatzkonzept

Erkennbar vulnerable Personen, etwa Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte, können weiterhin an zuständige Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden. Die Bundespolizei betont, dass Grenzschutz eine dauerhafte Kernaufgabe sei und die Maßnahmen lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel sowie uniformiert und zivil durchgeführt würden. Weitere Informationen zu bundesweiten Feststellungen sind online abrufbar. (pm/na)