Die EU verhandelt mit der Ukraine über ihren Beitritt, endlich. Von nun an ist er nicht bloß ein geopolitisches Versprechen. Jetzt gelten Etappenziele, Fahrpläne wollen befolgt und Fristen eingehalten werden. Der Auftakt erfolgt mit dem Verhandlungsblock „Grundlagen“.

Ivan Nagornyak, Policy Fellow am European Policy Institute in Kyjiw

Ivan Nargonyak ist Policy Fellow beim European Policy Institute in Kyjiw.

Was banal klingen mag, ist alles andere: Der Komplex umfasst Kriterien wie Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen, öffentliche Verwaltung und Finanzen. Der erste Block dürfte der letzte sein, der vollständig umgesetzt wird. Die übrigen fünf Verhandlungskluster, darunter der Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes, sollten im Juli starten. Nun scheint es jedoch, dass nur das sogenannte Cluster 6 zu auswärtigen Beziehungen in diesem Monat eröffnet wird.

Bislang konnte die Ukraine Verzögerungen im Beitrittsprozess auf die Blockadehaltung Ungarns oder langsame Entscheidungsprozesse innerhalb der EU schieben. Schließlich hatten die Beitrittsverhandlungen formal schon 2024 begonnen. Doch seit Viktor Orbán im April als Ministerpräsident Ungarns abgewählt wurde, gilt diese Ausrede nicht mehr in dem Maß wie zuvor.

European Commission President Ursula von der Leyen shakes hands with Ukrainian President Volodymyr Zelenskiy as they attend a news conference, as Russia's invasion of Ukraine continues, in Kyiv, Ukraine, April 8, 2022. REUTERS/Janis Laizans Die EU und die Ukraine haben die Beitrittsverhandlungen 2024 formal begonnen. Doch Ungarn blockierte die Gespräche.

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Kyjiw hat ausdrücklich auf 2027 als Beitrittsjahr bestanden. Und jetzt, da die Verhandlungen eröffnet sind, wird sich die Ukraine daran messen lassen müssen. Die Frage ist nicht mehr, ob die Ukraine beitreten will, sondern ob sie im vereinbarten Tempo Ergebnisse liefern kann.

Brüssel wird danach fragen, ob die Gesetze funktionieren

Die Aufgabe ist gewaltig. Das Assoziierungsabkommen von 2014 umfasste über 600 EU-Rechtsakte, von denen die Ukraine nach über einem Jahrzehnt etwa 84 Prozent umgesetzt hat. Im Vergleich zu den Beitrittsanforderungen ist das wenig: Dafür muss die Ukraine mehrere Tausend Rechtsakte verabschieden – und das nicht nur auf dem Papier. Brüssel wird nicht nur fragen, ob ein Gesetz verabschiedet wurde, sondern ob es in der Praxis funktioniert.

Das Parlament hat es vier Jahre lang versäumt, ein Schnellverfahren für EU-konforme Gesetzesvorlagen zu schaffen.

Ivan Nagornyak

Die Ukraine muss von der Logik der Assoziation zur Logik des Beitritts übergehen, was in jeglicher Hinsicht anspruchsvoller ist. Der erste echte Test steht Ende Oktober an, wenn der Erweiterungsbericht 2026 der Europäischen Kommission zeigen wird, ob der Bereich „Grundlagen“ umgesetzt oder lediglich angestoßen wurde.

Und das, während die Ukraine sich gegen Russlands Angriff wehrt, während der Haushalt angespannt, die öffentliche Verwaltung schwach und rund 20 Prozent des Staatsgebiets besetzt sind. Das sind Herausforderungen, die Optimisten gerne übersehen.

Dokumente setzen sich nicht von selbst um

Aber immerhin: Ein Teil der Vorarbeit ist bereits geleistet. Im April verabschiedete die Ukraine ein nationales Programm, um ihre Gesetze an die der EU anzugleichen. Sie hat zudem Verhandlungspositionen für alle sechs Cluster vorbereitet – doch Dokumente setzen sich nicht von selbst um.

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In der Reihe „Global Challenges“ schreiben Expertinnen und Experten aus aller Welt über aktuelle politische und wirtschaftliche Fragen. Die Beiträge erschienen im Handelsblatt und im Tagesspiegel.

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Die ukrainischen Institutionen, die für die europäische Integration verantwortlich sind, benötigen nun mehr Gewicht. Taras Kachka, seit Juli 2025 stellvertretender Ministerpräsident für europäische und euro-atlantische Integration, und das Koordinierungsgremium der Regierung sollten mehr tun, als nur den Fortschritt zu überwachen; sie benötigen umfassendere Kompetenzen: Sie müssen etwa Ministerien sanktionieren können, die den Prozess bremsen oder schwache Gesetze entwerfen.

Das Parlament hat es vier Jahre lang versäumt, ein Schnellverfahren für EU-konforme Gesetzesvorlagen zu schaffen. Eine kürzlich verabschiedete Entschließung geht in die falsche Richtung, da sie mehr Berichterstattung und eine stärkere Rolle des Parlaments in den Verhandlungen fordert. Kontrolle ist schön und gut, aber ein Beitrittskandidat diskutiert nicht, ob EU-Recht übernommen werden soll. Seine Aufgabe ist es, die Regeln einzuführen und anzuwenden, und zwar zügig.

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Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei Kyjiw, auch Brüssel muss liefern. Denn Etappenziele ohne Anreize sind bloße Wunschvorstellungen. Die EU könnte Zahlungen an die Ukraine aus ihrem nächsten langfristigen Haushalt – dem Finanzrahmen 2028–2034 – an den erfolgreichen Abschluss von Verhandlungskapiteln knüpfen.

Dabei sollten jene Ziele Vorrang haben, die die Ukraine in den Binnenmarkt führen. So würden finanzielle Anreize zu einem Motor für Reformen werden, von denen die Ukraine schon lange vor ihrer Vollmitgliedschaft profitiert.

Brüssel seinerseits muss beweisen, dass es bereit ist, die Ukraine aufzunehmen und für diesen Weg zu zahlen. Denn eine Erweiterung, die die EU nicht implementieren und bezahlen kann, ist genauso unglaubwürdig wie Reformen, die die Ukraine nicht umsetzen kann.