Einen Tag vor den Sommerferien 2025 soll ein Vater die Erzieherinnen einer städtischen Kita massiv bedroht haben, unter anderem mit den Worten: „Ich steche euch die Augen aus. Allah wird euch richten.“ Nun hätte sich der 40-Jährige eigentlich in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten sollen. Der Angeklagte erschien aber nicht und war auch für seine Verteidigerin telefonisch unerreichbar. Ein Urteil gibt es dennoch.
Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl, also ein schriftliches Urteil. Die Strafe: ein Jahr Gefängnis auf Bewährung. Zudem muss der 40-Jährige ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und 90 Sozialstunden leisten. Gegen den Strafbefehl kann der Mann noch Einspruch einlegen. Nach Gerichtsangaben ist der 40-Jährige mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sozialbetrug.
Laut Anklage soll der Familienvater mit einer der Erzieherinnen einen Streit angefangen haben. Der Grund: ein Kratzer im Gesicht seines Sohnes. Er soll gedroht haben, ihr die Augen auszustechen, wenn sein Sohn ein Auge verliere. Eine Drohung, die er lautstark gegenüber zwei weiteren Kita-Mitarbeiterinnen wiederholt haben soll. Schließlich sei er schreiend aus der Kita gerannt, heißt es. Die Mutter des Jungen hatte sich laut Stadt damals für den Vorfall entschuldigt.
Familien und Mitarbeiter der Kita hatten mit Angst und Unverständnis reagiert. So war der Anlass für den übergriffigen Auftritt nach deren Einschätzung nichtig. Ein vermeintlicher oder tatsächlicher Streit zwischen dem Sohn des 40-Jährigen und einem anderen Kita-Kind soll der Grund für die Drohungen gewesen sein. Sein Sohn sei dabei sogar verletzt worden, behauptete der Mann. „Dem war aber nicht so“, hieß es damals aus dem Umfeld der Kita.
Die Stadt hatte dem Vater nach eigenen Angaben noch am selben Tag ein Hausverbot erteilt. Seither darf er die Kita seines Sohnes nicht mehr betreten. Zudem wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. So bleiben die Türen der Einrichtung zu den Bring- und Abholzeiten geschlossen und werden nur vom Personal geöffnet. Darüber hinaus habe der Bezirkskitadienst eine Gefährdungsbeurteilung durch den Landschaftsverband Rheinland veranlasst. Der habe nach gründlicher Prüfung alle getroffenen Schutzmaßnahmen als angemessen bewertet.