Im Fall um die tödlichen Schüsse auf den 21-jährigen Lorenz A. kommt es zu einem Prozess gegen den beteiligten Polizisten. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 28-jährigen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu, wie ein Sprecher mitteilte. Zuvor hatte die Polizei wegen
Totschlags ermittelt. Eine vorsätzliche Tötung des Schwarzen Mannes in
der Nacht zu Ostersonntag 2025 könne dem Beamten nicht vorgeworfen werden, da er »irrtümlich glaubte,
sich in einer Notwehrlage zu befinden«, hieß es in der Anklageschrift.

Demnach soll der Beamte davon ausgegangen sein, mit einem Messer angegriffen zu werden, obwohl dies
tatsächlich nicht der Fall war. Lorenz A. habe zwar zuvor Reizgas gegen
den
angeschuldigten Beamten eingesetzt, ein mitgeführtes Messer jedoch nicht.
Zudem habe sich Lorenz nach der Anklageschrift lediglich einer
Festnahme entziehen und fliehen wollen. Dies hätte der Beamte erkennen
müssen.

Lorenz von hinten erschossen

Der Polizist soll den Lorenz A. bei dem Einsatz in der Oldenburger
Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Angaben zufolge
wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte
und Kopf. Er starb im Krankenhaus. Die fahrlässige Tötung eines Menschen kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
werden.

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und
fassungslos – weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus.
Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt. Nach Auffassung der Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz« ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen.

Kaum Prozesse nach tödlichen Polizeischüssen

Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr
mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird
automatisch ermittelt. Doch die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und
Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach
Schätzung von Experten vor Gericht.

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Lorenz A.:
Ihn trafen drei Schüsse – von hinten

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