Der Song „SWIM“ von BTS steht im Fokus der Öffentlichkeit, nachdem drei amerikanische Songwriter beim Central District Court in Kalifornien eine Urheberrechtsklage eingereicht haben. Sie werfen ihnen erhebliche Ähnlichkeiten mit einer gleichnamigen Demoversion vor, die sie komponiert haben. BIGHIT MUSIC weist die Vorwürfe entschieden zurück und kündigt an, rechtliche Schritte zum Schutz seiner Rechte einzuleiten.

Drei amerikanische Musiker haben eine Klage im Zusammenhang mit dem Lied SWIM eingereicht.

Laut Gerichtsakten behaupten die drei Musiker Steve Cooper, Jon Sandler und Greylyn Johnson, dass der Song „SWIM“ – der Titelsong des BTS -Albums „Arirang “ – „erhebliche Ähnlichkeiten“ mit einer gleichnamigen Demoaufnahme aufweist, die sie im März 2025 fertiggestellt haben. Die Kläger beantragen, dass das Gericht eine Urheberrechtsverletzung prüft und dass sie als Miturheber anerkannt werden und ihnen im Falle einer Stattgabe verwandte Rechte an dem Song zustehen.

BTS sieht sich in den USA einer Plagiatsklage gegenüber; BIGHIT MUSIC weist alle Anschuldigungen zurück - Bild 1.

Insbesondere „SWIM“ und allgemein „ARIRANG“ dominierten zahlreiche internationale Charts und demonstrierten damit den starken Einfluss von BTS auf den internationalen Markt – Foto: BTS.

Die Klage richtet sich gegen HYBE, HYBE America, BIGHIT MUSIC sowie mehrere internationale Produzenten und Songwriter, die an dem Song beteiligt waren, darunter Ryan Tedder, Derrick Milano und James Essien. Bemerkenswerterweise sind sieben Mitglieder von BTS nicht unter den Beklagten. Auch RM und Produzent Pdogg – trotz ihrer Beteiligung am Songwriting von „SWIM“ – werden nicht verklagt.

BIGHIT MUSIC: “ SWIM ist ein eigenständiges Werk“

Als Reaktion auf die Vorwürfe veröffentlichte BIGHIT MUSIC über koreanische Medien eine offizielle Stellungnahme, in der sie bekräftigten, dass SWIM ein unabhängig geschaffenes Werk sei.

SWIM ist ein unabhängiges Werk. Die in der Klage erhobenen Vorwürfe spiegeln ausschließlich einseitige Ansichten wider und sind unbegründet. Wir werden mit allen rechtlichen Mitteln entschieden reagieren.

BIGHIT MUSIC

Das Verfahren befindet sich derzeit noch im Anfangsstadium, und das Gericht hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Lied das Urheberrecht verletzt. Die in der Klage erhobenen Vorwürfe geben zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Sichtweise des Klägers wieder.

Der Vorfall erregte die Aufmerksamkeit der Fans.

Die Nachricht von der Klage erregte schnell die Aufmerksamkeit der BTS-Fangemeinde sowie von Beobachtern der Musikindustrie . Da „SWIM“ der Titelsong des Albums „Arirang“ ist und international große Erfolge in den Charts verzeichnen konnte, dürften die weiteren Entwicklungen in diesem Fall auch in Zukunft auf großes Interesse stoßen.

Bislang hat BIGHIT MUSIC über die Erklärung hinaus, dass das Unternehmen seine Rechte und Interessen gegen die vorgenannten Anschuldigungen aktiv verteidigen wird, keine weiteren konkreten rechtlichen Schritte angekündigt.

Quelle: https://vtv.vn/bts-vuong-kien-cao-dao-nhac-tai-my-bighit-music-bac-bo-moi-cao-buoc-100260713143453962.htm