Mit den steigenden Temperaturen wächst in Karlsruhe die Lust aufs Grillen im Freien. Damit das sicher und naturverträglich bleibt, hat die Stadt eine eigene Grillplatzordnung, die genau festlegt, wo gegrillt werden darf und welche Regeln gelten. Diese hat die Stadt nun erneuert.

Grillen. (Symbolbild)

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Grillen. (Symbolbild)
Foto: pixabay.com © luxstorm

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Grillen. (Symbolbild)
Foto: pixabay.com © luxstorm

Die Polizeiverordnung für die Grillplätze auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe erklärt, dass die genannten Grillplätze „der Erholung und privaten Nutzung“ dienen und eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Wer die Plätze nutzt, erkennt die Bestimmungen verbindlich an. Damit ist eindeutig geregelt, dass die Nutzung nur unter Einhaltung der festgelegten Vorgaben zulässig ist.

Wo darf in Karlsruhe gegrillt werden?

Grillen ist ausschließlich auf sechs offiziell ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt:

Alle Infos zu den Grillplätzen in Karlsruhe gibt es hier: An diesen Plätzen bei Karlsruhe darf offiziell gebrutzelt werden

  • Rennwiese im Oberwald
  • Oberwaldsee im Oberwald
  • Zündhütle an der Tiefentalstraße
  • Igelseck Stupferich
  • Friedrichstaler Allee im Hardtwald
  • Grillplatz „Lager“ der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
  • Grillplatz Park and Ride / BAB A8 Karlsbad

Grillplatz am Zündhütle. (Archivbild)

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Grillplatz am Zündhütle. (Archivbild)
Foto: Mia Schuhmacher

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Grillplatz am Zündhütle. (Archivbild)
Foto: Mia Schuhmacher

Wann dürfen die Grillplätze genutzt werden?

  • Täglich von 9 bis 23 Uhr.
  • Ab 22 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe.

Grillplatz an den Rennwiesen. (Archivbild)

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Grillplatz an den Rennwiesen. (Archivbild)
Foto: Mia Schuhmacher

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Grillplatz an den Rennwiesen. (Archivbild)
Foto: Mia Schuhmacher

Wie darf auf den Grillplätzen gegrillt werden?

Nur in den vorhandenen Grillstellen oder mit eigenen Gasgrills, die mindestens 40 cm Abstand zum Boden haben. Das Anlegen zusätzlicher Feuer- oder Grillstellen ist verboten.

Feuer frei am Gasgrill. (Symbolbild)

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Feuer frei am Gasgrill. (Symbolbild)
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

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Feuer frei am Gasgrill. (Symbolbild)
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Womit darf gegrillt werden?

  • handelsübliche Grillkohle
  • Grillbriketts
  • Gas

Womit darf nicht gegrillt werden?

  • Einweggrills
  • Lagerfeuer
  • das Verbrennen von Holz, Ästen, Abfällen oder sonstigen Materialien
  • Ausnahme: Am Grillplatz Park and Ride / BAB A8 Karlsbad dürfen auf den befestigten Flächen auch mitgebrachte Holzkohlegrills genutzt werden.

Lagerfeuer. (Symbolbild)

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Lagerfeuer. (Symbolbild)
Foto: atimedia@pixabay

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Lagerfeuer. (Symbolbild)
Foto: atimedia@pixabay

Was ist sonst zu beachten?

  • Zwischen 1. März und 31. Oktober muss vorab der tagesaktuelle Waldbrandgefahrenindex des DWD geprüft werden.
  • Bei starkem Wind oder Funkenflug ist Grillen untersagt.
  • Feuer und Glut dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben.
  • Vor dem Verlassen müssen sie vollständig gelöscht sein.
  • Es gibt keine Feuerlöscher vor Ort; Nutzerinnen und Nutzer müssen selbst für ausreichenden Brandschutz sorgen.
  • Kalte Asche darf nur in die vorgesehenen Behälter, nicht in den Wald.
  • Grillplätze sind sauber zu halten; Müll mitnehmen, wenn Behälter voll sind.
  • Keine Fahrzeuge auf den Grillplätzen.
  • Zelten und Übernachten sind verboten.
  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein Rauchverbot.

Welche Regeln gelten für Lärm, Musik und Beleuchtung?

  • Lärm, der andere stört, ist verboten.
  • Keine Stromaggregate, keine verstärkten Instrumente.
  • Musik nur in angemessener Lautstärke und bis 22 Uhr.

Beleuchtung nur im notwendigen Maß:

  • Erlaubt: kleine mobile Leuchten mit schwachem, warmweißem Licht
  • Verboten: Scheinwerfer, Flutlicht, Effektlicht, Blink- oder Stroboskoplicht

Gibt es Grillplätze, die reserviert werden müssen?

Ja: Der Grillplatz „Lager“ in Eggenstein-Leopoldshafen ist kostenpflichtig und grundsätzlich nur nach vorheriger Reservierung nutzbar.

Grillplatz. (Symbolbild)

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Grillplatz. (Symbolbild)
Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn

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Grillplatz. (Symbolbild)
Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn

Was passiert bei Verstößen gegen die Grillplatzordnung?

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten. Es drohen Geldbußen zwischen 5 und 5.000 Euro und Personen können vom Platz verwiesen werden. Bei hoher Waldbrandgefahr kann die Nutzung kurzfristig untersagt werden – ohne Anspruch auf Schadensersatz.