Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte Christian Solmecke sagte im Interview mit MDR AKTUELL, es handele sich zunächt um ein Prüfverfahren, weil eine angedrohte Straftat gegenüber Friedrich Merz und Angela Merkel im Raum stehe. Der Staatsanwaltschaft zufolge könne diese Aussage den öffentlichen Frieden stören. Ob eine Anklage folge, würden die Ermittlungen zeigen.

Solmecke zufolge wird sich die Staatsanwaltschaft das Videomaterial der Veranstaltung anschauen sowie die Reaktionen der Anwesenden auf der Veranstaltung. Es würde geschaut, wie aggressiv die Menschen nach der Veranstaltung und dem Aufruf waren und wie die Aussage im Gesamtkontext rüberkomme.

Solmecke sagte MDR AKTUELL, zunächst müsse die Androhung einer Straftat gegeben sein. Dann gehe es um die Frage, wie die Aussage zu verstehen und ob sie durch die Kunstfreiheit gedeckt ist.

Wollte Steimle wirklich, dass jemand Friedrich Merz oder Angela Merkel etwas antut? Wie erhitzt war die Veranstaltung? Ebenfalls ins Gewicht fallen würde, dass es keine Kabarett-Veranstaltung war, sondern eine AfD-Bühne.

„Das ist eine hochpolitische Veranstaltung gewesen und da deutet man den Spruch eines Satirikers schon mal anders als in einem Kabarett-Theater“, so Solmecke.

Das zu beurteilen ist Solmecke zufolge die große Schwierigkeit. Der Medienrechtsexperte rechnet jedoch nicht mit einer Verurteilung. „Ich glaube, dass die Sache am Ende eingestellt wird“, sagte er MDR AKTUELL.

Die Aussage reicht seiner Einschätzung nach nicht aus, um § 126 StGB zu erfüllen. Sie sei zu unkonkret.

Die Frage sei, ob Steimle wirklich dazu aufgerufen hat, Merkel und Merz zu töten, so Solmecke. Wenn die Aussage im erkennbaren Rahmen seiner Satire passiert ist, wird nach Einschätzung des Experten die Kunstfreiheit gelten.

Steimle spiele mit Worten und habe womöglich Assoziationen auslösen wollen. Man müsse also auch die Sätze davor und danach sowie die Gesamtveranstaltung betrachten. „Und wenn das Ganze im Rahmen eines politischen Kabaretts sehr überspitzt war, ist es zumindest keine Straftat“, so Solmecke.

Im schlimmsten Fall stünden drei Jahre Gefängnis im Raum, erklärt Solmecke. Dem Medienrechtsexperten zufolge wäre das jedoch „völlig unangemessen“. Wenn überhaupt, müsse Steimle wohl mit einer Geldstrafe rechnen.

Angela Merkel und Friedrich Merz könnten sich wegen Politikerbeleidigung gegen die Aussagen wehren, sagte Medienrechtsexperte Christian Solmecke MDR AKTUELL. Die Chancen dafür stünden gut. Dass Merkel und Merz dies wirklich tun, sei aber unwahrscheinlich.

Wie Solmecke MDR AKTUELL sagte, haben Veranstalter, die eine Bühne bieten, auch eine Mitverantwortung. Die aktuellen Diskussionen zeigten aber, wie schwierig die Abwägung sei, einem Satiriker das Wort abzudrehen. Solmecke sieht seitens der AfD-Spitze an dieser Stelle keine begangenen Straftaten.

Solmecke sagte, die Kunstfreiheit sei in Deutschland ein hohes Gut und von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Für die Anwesenden müsse Satire aber eindeutig als solche erkennbar sein.

Wenn eine Aussage in die politische Diskussion, beispielsweise in einem Interview, eingebettet werde, könne man sie eher als Aufruf zum Attentat interpretieren, als wenn sie Teil einer fünfminütigen Comedy- oder Kabarettshow sei. Die Staatsanwaltschaft müsse nun herausfinden, ob die Anwesenden der Veranstaltung die Aussage als Satire oder als Aufruf zum Attentat aufgenommen haben, so Solmecke.

Ein ähnlicher Fall war das Schmähgedicht von Jan Böhmermann, bei dem es ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen gab. Diese wurden jedoch eingestellt, weil die Kunstfreiheit höher gestellt wurde, wie Solmecke erklärt. Auch bei der Aussage von Satiriker Sebastian Hotz, der das Attentat auf Donald Trump öffentlich gutgeheißen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen letztendlich ein.

Anderseits habe es Ende der 1980er-Jahre Schweine-Karikaturen von Franz Josef Strauß gegeben, bei denen entschieden wurde, dass diese nicht mehr von der Kunstfreiheit gedeckt sind.

Was durch Kunstfreiheit gedeckt ist und was nicht, sei eine schwierige Frage, sagte Solmecke.

Warum die Staatsanwaltschaft gegen Kabarettist Uwe Steimle ermittelt

Bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau hat der Kabarettist Uwe Steimle unter anderem mit Äußerungen über Kanzler Friedrich Merz und Altkanzlerin Angela Merkel für Kritik gesorgt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. In Bezug auf Merz soll Steimle gefragt haben, wo der Hitler-Attentäter Stauffenberg sei, wenn man ihn brauche. Zu Merkel sei die Bemerkung gefallen, sie an die Wand stellen zu wollen.