Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf ihrem Balkon einbauen. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden. Demnach können Eigentümer von der Eigentümerversammlung verlangen, den Einbau eines so genanntes Klima-Splitgerät – also mit Außenbauteil auf dem Balkon – zu erlauben.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Rechte anderer Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Die Geräusche, die die Klimaanlage verursacht, spielen dabei keine Rolle. „Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen“, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Gibt es dafür keine Mehrheit, kann ein Gericht den Einbau dennoch erlauben.