Neue DMA-Vorgaben
Die Europäische Kommission verpflichtet Google zu mehr Offenheit bei Android-KI und Suchdaten. Neue DMA-Vorgaben sollen den Wettbewerb stärken.
Die Europäische Kommission verschärft den Druck auf Google: Mit zwei verbindlichen Entscheidungen nach dem Digital Markets Act (DMA) muss der Konzern Android für konkurrierende KI-Assistenten öffnen und Suchdaten künftig auch anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Dabei handelt es nicht um neue Gesetze, vielmehr legt die EU konkret fest, wie Google bereits bestehende Verpflichtungen aus dem DMA umsetzen muss.
Nach Ansicht der Kommission sollen die Maßnahmen den Wettbewerb stärken und Nutzern mehr Auswahl bei KI-Diensten und Suchmaschinen ermöglichen.
Android soll für andere KI-Assistenten geöffnet werden
Ein Schwerpunkt der neuen Vorgaben betrifft Android. Bislang genießt Googles KI-Assistent Gemini weitreichende Systemrechte, während konkurrierende Angebote nur eingeschränkt auf wichtige Funktionen zugreifen können.
Künftig sollen Nutzer alternative KI-Assistenten ähnlich komfortabel wie Gemini nutzen können. Dazu gehört unter anderem die Aktivierung per Sprachbefehl oder über die Home-Taste. Außerdem sollen Drittanbieter-Apps nach Zustimmung der Nutzer Aufgaben direkt innerhalb des Systems übernehmen können, etwa Termine anlegen, Nachrichten verfassen oder Informationen aus mehreren Apps zusammenführen.
Nach Angaben der EU wurden die Vorgaben so gestaltet, dass Datenschutz, Gerätesicherheit und die Integrität des Betriebssystems gewahrt bleiben.
Google muss Suchdaten mit Wettbewerbern teilen
Die zweite Entscheidung betrifft Google Search. Nach Auffassung der Kommission können konkurrierende Suchmaschinen und KI-gestützte Suchdienste nur dann effektiv mit Google konkurrieren, wenn sie Zugang zu vergleichbaren Suchdaten erhalten.
Google wird deshalb verpflichtet, anonymisierte Suchdaten bereitzustellen, darunter auch Datensätze, die das Unternehmen selbst zur Verbesserung seiner Suchdienste nutzt. Von der Regelung profitieren sollen ausdrücklich auch KI-Chatbots mit integrierter Websuche.
Die EU betont, dass dafür ein mehrstufiges Verfahren zur Anonymisierung vorgesehen ist. Gleichzeitig darf Google vor einer Datenweitergabe prüfen, ob im Einzelfall erhebliche Risiken für Datenschutz oder Cybersicherheit bestehen. Darüber hinaus legen die Entscheidungen transparente Regeln für den Datenzugang sowie die Berechnung möglicher Nutzungsgebühren fest.
Umsetzung ab 2027
Die Entscheidungen sind rechtlich bindend. Google muss die Weitergabe der Suchdaten ab Januar 2027 ermöglichen. Die Änderungen an Android sollen schrittweise eingeführt werden und spätestens ab Juli 2027 für Nutzer in der Europäischen Union verfügbar sein.
Google hatte sich bereits im Vorfeld kritisch zu den geplanten Maßnahmen geäußert. Das Unternehmen warnt, dass ein weitergehender Zugriff konkurrierender KI-Assistenten auf Android sowie die verpflichtende Weitergabe von Suchdaten Risiken für Datenschutz, Sicherheit und Geschäftsgeheimnisse mit sich bringen könnten.
Die EU-Kommission hält dagegen, dass die Vorgaben sorgfältig ausgestaltet wurden und notwendig seien, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu stärken. Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte, die Maßnahmen sollten Nutzern mehr Auswahl ermöglichen und Innovation fördern. Henna Virkkunen, zuständig für Technologiesouveränität, erwartet dadurch neue Alternativen zu Google Search und Googles eigenen KI-Diensten.