
Am letzten Prozesstag demonstrierten Unterstützer*innen der NSU-Opferfamilien und Angehörige der Toten vor dem Dresdner Oberlandesgericht für Entschädigung und Gerechtigkeit.
Foto: dpa/Sebastian Kahnert
Michalina Boulgarides konnte es nicht fassen. »Dieses Urteil ist ein Skandal«, sagte die Tochter von Theodoros Boulgarides, der am 15. Juni 2005 in München von den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermordet wurde. Für sie kommt die Bewährungsstrafe, die am Freitag gegen die NSU-Unterstützerin Susann E. verkündet wurde, einem Freispruch gleich. »Zehn Menschen wurden kaltblütig hingerichtet, unzählige bei Sprengstoffanschlägen verletzt«, sagte Boulgarides. »Wann kriegen die Opfer ihre Gerechtigkeit?«
Es war der zweite und aller Voraussicht nach letzte Prozess um die rassistische Mordserie des NSU: Mehr als acht Monate lang hat das Dresdner Oberlandesgericht gegen die einst engste Freundin der Rechtsterroristin Beate Zschäpe verhandelt. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung wurden der 45-jährigen Zwickauerin zur Last gelegt. »Die Anklagevorwürfe haben sich in vollem Umfang bestätigt«, sagte die Senatsvorsitzende Simone Herberger.
Trotzdem halbierte das Gericht die von der Bundesanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft, setzte die Strafe zur Bewährung aus und verzichtete dabei auf jegliche Bewährungsauflagen. Die Verfahrenskosten, die die Angeklagte und ihr Mann André zu bewältigen hätten, seien schlimm genug, erklärte Herberger. André E., der sich einen »Nationalsozialisten mit Haut und Haaren« nannte, war bereits 2018 im Münchner NSU-Prozess verurteilt worden, zusammen mit Zschäpe und drei Terrorhelfern.
Die Eheleute waren die wohl engsten Vertrauten des NSU-Kerntrios. André E. hatte Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt schon seit deren Untertauchen 1998 geholfen. Seine Frau tat das nach den Feststellungen des Gerichts seit 2007 – vor allem, indem sie Zschäpe jahrelang immer wieder ihre Identität auslieh. Für Bahncards, für Zahnarztbesuche mit ihrer Krankenkassenkarte, für Urlaubsbuchungen. Sogar zur Polizei ging Zschäpe einmal mit dem Personalausweis der Freundin. Ohne dass das auffiel.
»Es war völlig eingewöhnt, dass die Angeklagte der Beate Zschäpe ihre Personalien zur Verfügung stellte«, sagte Herberger. Eine wesentliche Hilfe, um eine »harmlos und unverdächtig scheinende Legende aufzubauen«, wie es die Richterin ausdrückte. Außerdem hatten sich Zschäpe und Böhnhardt von der Angeklagten zur Abholung des Wohnmobils kutschieren lassen, das Mundlos und Böhnhardt für ihren letzten Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach benutzten. Und in dem sie sich mutmaßlich selbst erschossen, als ihnen die Polizei zu nahe kam.
»Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben. Das Urteil sendet an Rechtsextreme das Signal: Wenn ich mich so verhalte, passiert mir gar nichts.«
Barbara John Ombudsfrau des Bundes für die Opfer und Hinterbliebenen der NSU-Morde
Die Verteidigung hatte geltend gemacht, ihre Mandantin sei bei alledem vollkommen ahnungslos gewesen, und Freispruch verlangt. Auch Zschäpe hatte als Zeugin im Prozess ihre einstige Freundin in Schutz genommen. Das Gericht befand jedoch: Susann E. habe wie ihr Mann Bescheid gewusst über die Morde. Das zeige sich schon allein daran, dass in ihrem Wohnzimmer noch Jahre später Bleistiftporträts von Mundlos und Böhnhardt hingen, darauf das Wort »Unvergessen«. Und dass sie ihrem 2015 geborenen dritten Sohn unter anderem den Vornamen Uwe gaben. Was sie wohl kaum getan hätten, wären sie bei der Selbstenttarnung des NSU aus allen Wolken gefallen.
Dass die Strafe gleichwohl so mild ausfiel, begründete das Gericht mit der überlangen Verfahrensdauer. Und damit, dass die Angeklagte den NSU erst nach dem letzten Mord unterstützt hatte – anders als ihr Mann. Und der sei im Münchner Prozess ja mit nur zweieinhalb Jahren Haft davongekommen.
»Die dünnen Ermittlungen, das verschleppte Verfahren und das skandalöse Urteil in München wirken bis heute nach«, kommentierte Caro Keller von der Initiative NSU-Watch. Zwar habe der Dresdner Staatsschutzsenat verstanden, dass Susann E. von den Taten des NSU gewusst und sie auch ideologisch unterstützt habe. Das sei positiv anzuerkennen. »Aber die empathische Zuwendung des Gerichts gegenüber der Angeklagten, während es für die Opfer und ihre Angehörigen kaum ein Wort gab, ist empörend.« Beim Aufzählen der Ermordeten hatte Richterin Herberger fast jeden Namen falsch ausgesprochen.
Ähnlich entgeistert reagierte Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU: »Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben«, sagte John nach der Urteilsverkündung. »Das Urteil sendet an Rechtsextreme das Signal: Wenn ich mich so verhalte, passiert mir gar nichts. Ich kann mein Leben einfach so weiterleben.«