Deutschlandweit sterben nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) jedes Jahr etwa 1.600 Menschen an den Spätfolgen des Kontakts mit Asbest. „In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut wurden, muss mit Asbest zum Beispiel in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen gerechnet werden. Dieser Asbestverdacht betrifft drei Viertel aller Bestandsgebäude. Im Rahmen von Renovierungen und Umbauten kann Asbest freigesetzt werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU. „Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, drohen für Beschäftigte und die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude ernsthafte Gefahren.“