Fragen & Antworten
Standdatum: 18. Juli 2026.
Autorinnen und Autoren:
Lukas Scharfenberger
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Für eine Ausnahme vom Friedhofszwang müssen in Bremen mehrere Vorgaben erfüllt sein (Symbolbild).
Bild: Imago | Andreas Franke
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In Bremen gibt es bei Bestattungen einige Besonderheiten und Freiheiten. Wir erklären, was Angehörige dürfen, welche Regeln gelten und welche Möglichkeiten wie oft genutzt werden.
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Was ist in Bremen so besonders?
Bremen hat ein vergleichsweise liberales Bestattungsrecht. Zwar gilt auch hier der vorgeschriebene Friedhofszwang, sprich: die gesetzliche Pflicht, auf einem Friedhof zu bestatten. Seit 2015 kann die Asche Verstorbener unter bestimmten Voraussetzungen aber auch außerhalb eines Friedhofs ausgebracht werden.
Urnen dürfen nicht zu Hause aufbewahrt werden.
Bild: Radio Bremen
Seit Januar 2026 ist außerdem auf fünf der 13 städtischen Friedhöfe die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier möglich. „Nach unserer Einschätzung sind dies die prägendsten und öffentlich am häufigsten wahrgenommenen Besonderheiten des Bremer Bestattungsrechts“, sagt Bestatterin Thea Mühl von Trauerraum Bestattungen.
Darüber hinaus gibt es in Bremen seit 2009 die Möglichkeit der Tuchbestattung – also die Bestattung in einem Tuch ohne Sarg – als alternative Bestattungsform, teilt Nina Schulze, Sprecherin des zuständigen Umweltressorts, auf Anfrage mit. Bei einer Tuchbestattung wird aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen auf einen Sarg verzichtet.
Was muss man bei der Ausbringung der Asche im eigenen Garten beachten?
„Viele glauben, in Bremen könne man eine Urne einfach mit nach Hause nehmen oder die Asche überall verstreuen. So ist es aber nicht“, sagt Julius Stubbe, Geschäftsführer des Beerdigungsinstituts Pietät Gebr. Stubb“.
Für eine Ausnahme vom Friedhofszwang müssen mehrere Vorgaben erfüllt sein: So muss die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz im Land Bremen gehabt und zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben, wo ihre Asche ausgebracht werden soll. Außerdem muss die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks zustimmen. Die Urne darf nicht zu Hause aufbewahrt werden.
Bei der in Bremen erst kürzlich eingeführten Mensch-Haustier-Bestattung ist die Nachfrage bislang eher gering.
Bild: Imago | Bihlmayerfotografie
Nach der Ausbringung muss die dafür verantwortliche Person innerhalb von zwei Wochen eidesstattlich versichern, dass die Asche entsprechend der behördlichen Zustimmung und dem Willen des Verstorbenen ausgebracht wurde. Trotz dieser Hürden wurden laut Schulze bisher kaum Anfragen abgelehnt.
Wie häufig werden die Bremer Besonderheiten tatsächlich genutzt?
Die Zahl der bewilligten Ausnahmen vom Friedhofszwang ist laut Umweltressortsprecherin Schulze deutlich gestiegen: Im Jahr 2016 waren es 30, im Jahr 2020 bereits 45 und im Jahr 2024 schon 88. Im Jahr 2025 ging die Zahl hingegen leicht zurück auf 78 bewilligte Ausnahmen.
Bei der erst kürzlich eingeführten Mensch-Haustier-Bestattung ist die Nachfrage bislang deutlich geringer. Laut Schulze gab es erst ein paar Anfragen. Die erste Beisetzung mit einem Haustier fand im Juni 2026 statt.
Mühl und Stubbe beschreiben die Auswirkungen auf ihren Arbeitsalltag unterschiedlich. „Die Möglichkeit der Ascheausbringung wird nach unserer Wahrnehmung regelmäßig genutzt und nachgefragt. Die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier spielt aber derzeit noch eine deutlich kleinere Rolle“, sagt Mühl. Sie erhalte jedoch regelmäßig im Rahmen der Vorsorge Anfragen zur Bestattung mit Haustieren.
Stubbe hingegen berichtet, dass die alternativen Bestattungen zwar immer mal wieder angefragt, aber nur selten genutzt werden.
Am Ende entscheiden sich viele Familien doch für einen Friedhof oder einen Bestattungswald. Viele wünschen sich einfach einen festen Ort, den sie besuchen können.
Julius Stubbe, Geschäftsführer bei Pietät Gebr. Stubbe
Sorgen die besonderen Regeln für Missverständnisse und mehr Beratungsbedarf?
„Ja, definitiv“, sagt Stubbe. „Gerade seit der Gesetzesänderung merken wir, dass viele Menschen mit ganz unterschiedlichen Vorstellungen zu uns kommen“, sagt Stubbe. Der Beratungsbedarf sei schon größer geworden.
Manche haben gelesen oder gehört, dass in Bremen alles erlaubt sei.
Julius Stubbe, Geschäftsführer bei Pietät Gebr. Stubbe
Mühl betont hingegen, dass die verschiedenen Optionen nicht allen bekannt sind. „Viele wissen zunächst gar nicht, welche Möglichkeiten das Bremer Bestattungsrecht bietet. Daher erleben wir einen erhöhten Beratungsbedarf.“ Das Unwissen über die genauen Regelungen kann aber auch unangenehme Folgen haben: Mühl nennt beispielsweise die nötige Willensbekundung zur Ascheausbringung der verstorbenen Person, ohne die eine Ausnahme nicht mehr möglich ist.
Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, sich bereits zu Lebzeiten mit den eigenen Vorstellungen auseinanderzusetzen und diese rechtzeitig festzuhalten.
Thea Mühl, Bestatterin bei Trauerraum Bestattungen
Verändern die neuen Möglichkeiten tatsächlich die Bestattungskultur?
Mühl beobachtet einen Trend zu immer individuelleren Abschieden. „Durch die Möglichkeit der privaten Ascheausbringung entscheiden sich manche Familien bewusst gegen eine klassische Friedhofsbeisetzung“, sagt die Bestatterin.
Gleichzeitig beobachten wir, dass Abschiede zunehmend individueller gestaltet werden. Trauerfeiern finden häufiger im privaten, persönlichen oder auch unkonventionellen Rahmen statt.
Thea Mühl, Bestatterin bei Trauerraum Bestattungen
Stubbe betont dennoch, dass sich an der traditionellen Bestattungskultur wenig geändert habe. „Die meisten Familien entscheiden sich nach wie vor für die klassischen Bestattungsformen. Aber wir sprechen heute häufiger über die verschiedenen Möglichkeiten und beantworten mehr Fragen zu den gesetzlichen Regelungen als noch vor einigen Jahren.“ Allerdings merkt auch er, dass die Wünsche von Angehörigen immer individueller werden.
Die Gesetzesänderung schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten – und das begrüßen wir grundsätzlich.
Julius Stubbe, Geschäftsführer bei Pietät Gebr. Stubbe
Information zum Thema
3nach9 – Die Mutter aller Talkshows
Die „3nach9“-Ausgabe vom 17. Juli finden Sie auch in der ARD-Mediathek. Judith Rakers und Giovanni di Lorenzo begrüßten in der Radio Bremen-Talkshow folgende Gäste: TV-Koch Alexander Herrmann, Regisseurin Sigrid Klausmann und Schauspieler Walter Sittler, Psychologe Leon Windscheid, Klippenspringerin Iris Schmidbauer, Bestatter Luis Bauer und Comedian Moritz Neumeier.
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Quelle:
buten un binnen.
Dieses Thema im Programm:
Radio Bremen, 3nach9, 17. Juli 2026, 22 Uhr



