Als Welterbe zeichnet die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) außergewöhnliche Güter aus, die für die gesamte Menschheit erhalten werden sollen. Derzeit haben 1.248 Stätten diesen Status inne. Darunter sind 972 Kulturstätten wie die Pyramiden von Gizeh und 235 Naturdenkmäler, zum Beispiel der Grand Canyon in den USA. Hinzu kommen 44 gemischte Stätten, die natürliche und menschengemachte Merkmale vereinen. Eine Sonderform stellt das immaterielle Kulturerbe dar. Als solche werden seit 2008 Traditionen wie Yoga in Indien oder Reggae in Jamaika bewahrt.
In der Unesco-Welterbekonvention von 1972 haben die Unterzeichner erklärt, Natur- und Kulturgüter von universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit für künftige Generationen ausmachen und erhalten zu wollen. Mehr als 190 Staaten haben das Abkommen bis heute ratifiziert. Sie sind damit verpflichtet, Welterbestätten innerhalb ihrer Grenzen zu pflegen, darüber zu informieren und dem Welterbekomitee regelmäßig Bericht über ihren Zustand zu erstatten.
Das Auswahlverfahren für neue Stätten ist aufwendig und nimmt Jahre in Anspruch. Bevor ein Land einen vollständigen Nominierungsantrag einreichen kann, muss es eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten durchlaufen. Ausschlaggebend sind unter anderem Einzigartigkeit, Echtheit und Unversehrtheit der Stätte. Im weiteren Prozess muss der antragstellende Staat auch einen Plan für deren Erhalt in der Zukunft einreichen. Am Ende des Verfahrens steht die jährliche Sitzung des Welterbekomitees. Diese setzt sich aus Vertretern von 21 Staaten zusammen, die alle vier Jahre von den Vertragsstaaten gewählt werden. Sie entscheiden über neue Anträge, können den Welterbestatus aber auch wieder aberkennen.
Die Idee des Welterbes kam in den 1960er Jahren auf, als die antiken Tempel von Abu Simbel in Ägypten von einem Staudamm bedroht waren. Experten warnten damals, das aufgestaute Wasser würde die Anlage mit ihren ikonischen Felsstatuen überschwemmen.
Über den Antrag zur Anerkennung der Waldsiedlung Zehlendorf wird voraussichtlich am 27. Juli entschieden.