Die EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft und wird schrittweise umgesetzt.
Ab dem 12. Februar 2027 müssen Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, die von ihren Kunden mitgebrachten Behälter oder Flaschen akzeptieren. Bis zum 12. Februar 2028 müssen die Betriebe zusätzliche Mehrwegverpackungen anbieten und dies ihren Kunden deutlich kennzeichnen. Einige Kleinstunternehmen können von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen sein.
Ab dem 1. Januar 2030 verbietet die EU die Verwendung vieler Arten von Einwegverpackungen aus Kunststoff, wie beispielsweise Tütchen für Zucker, Kaffeesahne, Ketchup, Mayonnaise, Senf und Würzmittel, in Gastronomiebetrieben und Beherbergungsbetrieben. Die Verordnung betrifft ausschließlich die Verpackung, nicht die Lebensmittel selbst. Daher können Betriebe weiterhin große Behälter, Mehrwegflaschen oder automatische Ausgabesysteme verwenden. Einzelportionen bleiben für Speisen zum Mitnehmen und in bestimmten Ausnahmefällen aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen weiterhin zulässig.
Ab sofort werden Gastronomiebetriebe die Verwendung von Mehrwegbechern, -tellern und -behältern anstelle von Einwegplastikprodukten priorisieren. Auch in Hotels werden kleine Flaschen mit Shampoo, Duschgel und Toilettenartikeln durch nachfüllbare Behälter oder fest installierte Spender ersetzt, um Plastikmüll zu reduzieren.
Obwohl die PPWR ab August 2026 in den Mitgliedsländern direkt umgesetzt wird, wird jedes Land seine eigenen Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen entwickeln. Daher treten die meisten Vorschriften zur Einschränkung von Einweg-Kunststoffverpackungen erst ab 2030 offiziell in Kraft.
Laut EU zielt der neue Fahrplan darauf ab, die Verwendung wiederverwendbarer Verpackungen zu fördern, den im Lebensmittel- und Beherbergungssektor entstehenden Plastikmüll deutlich zu reduzieren und nachhaltige Produktions- und Konsummuster in der gesamten Union zu fördern.