
AUDIO: Nachrichten 12:00 Uhr – 21.07.2026 (4 Min)
Stand: 21.07.2026 12:13 Uhr
Im Prozess um den verhungerten Säugling in Brunsbüttel ist heute am Landgericht Itzehoe das Urteil gefallen. Das Gericht verurteilte die Eltern zu lebenslanger Haft. Das Kind war im September 2025 gestorben.
Das Landgericht Itzehoe wertet die Vernachlässigung des Säuglings als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann sagt am Vormittag in seiner Urteilsbegründung: Der Fall lasse einen „fassungslos zurück“. Nach elf Verhandlungstagen im Prozess um den im September 2025 verhungerten Säugling in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) fiel heute das Urteil des Landgerichts Itzehoe.
Staatsanwaltschaft: Kind soll qualvoll gelitten haben

Heute verkündet das Gericht sein Urteil im Prozess um den verhungerten Säugling von Brunsbüttel.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich für die Eltern gefordert, da sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. Das Kind habe in den letzten vier Wochen vor seinem Tod qualvoll gelitten. Die Eltern hätten es unterlassen, mit ihrer abgemagerten Tochter zu einem Kinderarzt zu gehen und hätten willentlich in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überlebe. Die Verteidigung des Paars hatte hingegen auf fahrlässige Tötung plädiert und eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Mutter und von fünf Jahren für den Vater gefordert. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen.

Im Prozess um den toten Säugling von Brunsbüttel hat die Staatsanwaltschaft für die Eltern auf lebenslänglich plädiert.
Rolle des Jugendamts
Obwohl die Ermittlungen gegen das Jugendamt eingestellt waren, hatte der Richter im Laufe des Prozesses eine Mitarbeiterin des Jugendamts als Zeugin befragt. Sie hatte Mitte Juni 2025 gemeinsam mit einem Kollegen das Haus der Angeklagten aufgesucht, offenbar weil die Schwester oder die Mutter des Angeklagten das Jugendamt alarmiert hatte. Doch die Aussage der Mitarbeiterin war am Verhandlungstag von Erinnerungslücken geprägt.
So konnte sie zu den Fragen des Richters, wie es nach dem Hausbesuch weiter gehen sollte und welche Maßnahmen ihre Behörde plante, keine Angaben machen. Außerdem wollte der Richter wissen, ob sie im Rahmen des Hausbesuchs das Baby gesehen hatte. Ihr Anwalt antwortete: Dazu müsse sich seine Mandantin nicht äußern. Sie gab dann aber zu Protokoll, das Kind nicht gesehen zu haben.
Ernst der Lage nicht erkannt
Doch genau diese Frage ist in dem Verfahren wichtig. Wie abgemagert war der Säugling bereits im Juni und hätten Außenstehende dies am Gesicht des Säuglings erkennen können – zum einen die Vertreter des Jugendamtes, aber auch die Eltern selbst. Die gaben vor Gericht an, erst zwei Wochen vor dem Tod ihrer Tochter den Gewichtsverlust bemerkt zu haben. Das war Mitte September 2025. Zwei Monate nach dem letzten Hausbesuch des Amtes.

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Öfter Stillen und Zufüttern half nicht

Müssen sich seit Mitte März wegen Mordes verantworten: die Eltern des verhungerten Säuglings.
Beide hätten dann gemeinsam beschlossen, die Mutter solle ihre jüngste Tochter öfter stillen. Zusätzlich hatten sie versucht, zuzufüttern. Aber obwohl das Kind die Flasche nicht annahm, hatten die Eltern einen Besuch bei einem Kinderarzt aufgeschoben. Die Eltern begründeten dies damit, dass auch ihre Zwillinge unter Gewichtsschwankungen gelitten hatten. Die Kinder hätten sich dann aber wieder normal entwickelt. Doch bei ihrem dritten Kind, so die Staatsanwältin, hatten sie den Ernst der Lage nicht erkannt. Das aber werde von Eltern erwartet. Sie hätten die Pflicht, für ihr Kind einzustehen. Wertet das Gericht dies als „Mord durch Unterlassen“?
Eltern taten, als hätten sie alles im Griff
Den Aussagen im Verfahren zufolge hatte sich die Situation zu Hause im Sommer 2025 immer weiter verschlimmert. Die Familie hatte Geldsorgen, der Vater schlug sich mit Hilfsjobs durch. Die Miete übernahm das Sozialamt. Die Mutter litt unter Panikattacken und Depressionen. Sie fühlte sich allein gelassen, sagte sie. Zumal sich ihr Partner nicht um das Baby, sondern ausschließlich um die Zwillinge gekümmert hätte. Das Paar ließ nach Angaben der Ermittler die Wohnräume vermüllen.
Einmal war die Schwester unangekündigt zum Haus ihres Bruders nach Brunsbüttel gefahren. Sie hatte nach einem Telefonat ein merkwürdiges Gefühl. Doch sie wurde nicht ins Haus gelassen – wohl, um das häusliche Chaos zu verheimlichen. Im Gegensatz zur Schwester hatte das Jugendamt seine Besuche stets angekündigt. „Da wurde schnell noch aufgeräumt, um so zu tun, als sei man Herr der Lage“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Ihre eigene Behörde hatte das Jugendamt aus der Verantwortung genommen und die Ermittlungen eingestellt. Warum Amtsmitarbeiter in diesem Fall nie unangekündigt nach Brunsbüttel gefahren waren, blieb unklar.
Jugendamt weitet Angebote für Eltern aus
Auf Nachfrage des NDR teilte der Kreis jetzt mit, die Behörde hätte nach diesem Fall ihr Angebot für Eltern ausgebaut. Auch für Eltern von Kindern mit Schlaf- und Essproblemen oder exzessivem Schreien werden regelmäßige Treffen veranstaltet, teilte eine Sprecherin mit. Im September sei „ein Fachtag mit den Netzwerkpartnern zum Thema Kinderschutz“ geplant. Außerdem soll die Abteilung mit einer besseren Software ausgestattet werden, „um die Dokumentation der Arbeitsergebnisse zu verbessern.“

Ein Baby verhungert in Brunsbüttel. Die Eltern stehen unter Mordverdacht. Jetzt liegt ein Gutachten über die Frau vor.

Am Freitag wurden weitere Details im Mordprozess gegen die Eltern eines Säuglings aus Brunsbüttel verhandelt.

Am vierten Verhandlungstag wurden zwei Kriminalbeamte vernommen. Das tote Baby sei „sichtlich abgemagert“ gewesen.

Beide beschrieben den Vater am fünften Prozesstag als egoistisch und manipulativ. Der Prozess wird in knapp zwei Wochen fortgesetzt.

Zu Prozessbeginn schwiegen die Eltern des toten Säuglings. Am zweiten Verhandlungstag erklärten sie sich – lückenhaft.

Die Polizei ermittelt gegen die Eltern, einen Mitarbeiter des Jugendamtes und nun auch gegen zwei Bekannte der Familie.