Im September soll er in Aichach einen 25-Jährigen mit einem Klappmesser angegriffen haben, Anfang Juli wurde er dann zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt: Der 35-jährige Helmut K. (Name geändert) hat Revision gegen das Urteil eingelegt, das deswegen jetzt in die nächste Instanz geht.

Versuchter Totschlag in Aichach: 35-Jähriger legt nach Messerattacke Revision ein

Der Messerattacke im September soll ein langer Streit zwischen der Schwester des mutmaßlichen Täters und einem Ehepaar in der Nachbarschaft vorangegangen sein. Der drehte sich darum, wer Eigentümer der Katze „Pablo“ sei. Im August bereits soll K. die Nachbarin auf den Unterarm geschlagen und als „Schlampe“ und „Hure“ beleidigt haben. Später habe er zweimal versucht, sie auf den Mund zu küssen. An jenem Septemberabend soll der 35-Jährige mit rund 1,5 Promille im Blut vor der Aichacher Wohnanlage herumgebrüllt haben, wo er nach der Trennung von seiner Frau mit seiner Mutter und Schwester lebte.

Dann kamen der 25-Jährige und seine Frau von einem Grillfest nach Hause. Der 25-Jährige soll den späteren Angeklagten aufgrund des Gebrülls um Ruhe gebeten haben. Das war wohl der Auslöser für die Eskalation. Laut Anklage habe der 35-Jährige danach zunächst seine Stirn gegen den Kopf des Nachbarn gedrückt – und dann ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern gezogen. Damit soll er nach dem Hals des 25-Jährigen gestochen, diesen allerdings verfehlt haben. Nachdem sich der Mann unverletzt in ein Haus retten konnte, soll der mutmaßliche Täter noch gesagt haben: „Du musst froh sein, dass ich dich nicht getötet habe.“

Beleidigung und Nötigung vorangegangen: Streit um Katze als Auslöser des Messerangriffs

Seine Verteidiger argumentierten vor Gericht, dass der 35-Jährige seiner Schwester im Streit um die Katze beistehen und den Nachbarn deshalb nur bedrohen wollte. Die Schwester selbst sagte als Zeugin vor Gericht aus – verwickelte sich selbst aber in zahlreiche Widersprüche und wurde wegen Verdachts der Falschaussage festgenommen.

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen die Sache anders als die Verteidigung. Das Landgericht Augsburg verurteilte den 35-Jährigen wegen versuchten Totschlags und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Nachfrage mitteilte, legte K. dagegen nun Rechtsmittel ein. Die Staatsanwaltschaft hat dies Stand Dienstagvormittag wohl nicht getan. In nächster Instanz prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler. Wann das passiert, ist noch unklar: Zunächst müssen das Landgerichtsurteil und das Protokoll noch geschrieben werden, anschließend braucht es eine Begründung für die Revision.