Die Reichstagskuppel im Blick

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Von Bargeld bis Autoverbot: Immer neue politische Forderungen greifen in den Alltag ein. Doch wer darf in einer Demokratie eigentlich wem Vorschriften machen?

Politik bedeutet vor allem, Forderungen zu stellen. Ob Parteien, einzelne Parteivertreter oder Mitglieder einer Regierung, sie alle bieten nur äußerst selten an, selbst etwas (für die Bürger) zu tun.

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Stattdessen fordern sie regelmäßig, was andere tun oder unterlassen sollen. Sie schlagen Gesetzesänderungen, neue Gesetze oder Rechtsverordnungen vor, die die Bevölkerung als Souverän dann zu befolgen hat.

Demokratisch verstanden, können Politiker dabei nur als Stellvertreter der Bürger selbst auftreten. Auch wenn sie laut Grundgesetz an keinerlei Aufträge gebunden sind, also auch nicht an Wahlversprechen als Lockmittel für die Wählergunst, so haben sie dennoch nicht sich selbst, sondern das ganze Volk zu vertreten (Art. 38 GG; ähnlich formulieren es die Landesverfassungen).

Wer will von wem etwas?

Da die Bevölkerung in fast jeder Angelegenheit kein einheitliches Interesse haben wird und von geplanten Regelungen individuell ganz unterschiedlich betroffen sein wird, ist jeweils zu klären, wer eigentlich von wem etwas möchte. Nur dann ist ein demokratischer Interessenausgleich möglich.

Doch in der Praxis ist es gar nicht so einfach, die verschiedenen Gruppen zu benennen. Deutlich zu kurz greift jedenfalls eine Kurzformel der Art: Die Regierung will etwas, das Parlament beschließt es, die Bürger müssen es befolgen. Schließlich soll nach demokratischem Verständnis ja Politik für das Volk, nicht gegen das Volk gemacht werden.

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Beispiel Informationsfreiheitsgesetz

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Wie schon während der Koalitionsverhandlungen 2025 steht derzeit wieder eine Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Raum. Nur noch bei berechtigtem Interesse sollen Bürger (und keine Organisationen mehr) amtliche Dokumente erhalten dürfen.

Wollen nun Behörden etwas von den Bürgern (nämlich: weniger Anfragen), oder wollen einzelne Bürger etwas von Behörden (nämlich Informationen)?

Nach der demokratischen Legitimationskette sollen Behörden für die Bürger da sein. Die Polizei verfolgt den Bankräuber quasi im Auftrag der Bürger, denen gerade ihr Geld gestohlen wurde. Das Finanzamt treibt Steuern ein, weil die Bürger eine entsprechende finanzielle Ausstattung des Staates wünschen, wenigstens theoretisch geäußert über ihre politische Wahl und einen dann parlamentarisch beschlossenen Haushalt.

Können dann überhaupt Behörden ein Eigeninteresse vertreten, hier also eine Begrenzung ihrer derzeitigen Auskunftspflichten? Oder müssten nicht ausschließlich die Bürger untereinander verhandeln, in welchem Umfang sie Informationsfreiheit verlangen und wo sie Grenzen sehen (um beispielsweise die Funktionsfähigkeit „ihrer“ Behörde nicht zu gefährden)?

Der Streit ums Auto

Das Volksbegehren „Berlin autofrei“ ist im Mai gescheitert. Statt der benötigten 175.000 Unterschriften von Unterstützern kamen nur rund 140.000 zusammen. Das Ansinnen wurde heftig diskutiert, auch außerhalb Berlins.

Wollten hier einzelne Bürger anderen das Autofahren in der Innenstadt verbieten? Oder fordern nicht umgekehrt ständig Automobilisten Fahr- und Park-Platz von anderen Bürgern, die Akzeptanz von Lärm und Luftbelastung?

Es liegt emotional nahe, solche Fragen vom gewünschten Ergebnis her zu beantworten. Doch damit bleibt man im Bereich der viel praktizierten Willkür. Ge- und Verbote richten sich dann nach öffentlichen, oft auch nur vermuteten Stimmungen oder schlicht nach der Vehemenz, mit der die verschiedenen Positionen vorgetragen werden.

Dabei ist es für eine freiheitliche Gesellschaft von größter Bedeutung zu klären, wer mit etwas in die Freiheit anderer eingreift. Deshalb kann man auch mal prüfen, wie es mit einem Fahrradverbot aussähe. Oder einem LKW-Verbot (das es auf einzelnen Straßen und zu bestimmten Zeiten schon gibt).

Führerschein ab 26

Der Soziologe und Verkehrsforscher Andreas Knie hat angesichts illegaler Autorennen vorgeschlagen, dass Männer erst ab einem Alter von 26 den Führerschein erhalten können.

Möchten junge Menschen von der Gesellschaft das Recht erhalten, Auto fahren zu dürfen, oder verlangt umgekehrt irgendwer in der Gesellschaft bisher ein Fahrverbot bis zum Alter von 18 Jahren (bzw. in Begleitung bis 17)? Wer greift hier in wessen Freiheit ein?

Cash or Card only

Es gibt Geschäfte, die nur Bargeld akzeptieren. Laut Koalitionsvertrag (Seite 49) soll künftig „mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden“.

Es gibt aber auch Geschäfte, die nur noch digitale Zahlungen akzeptieren. Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrags soll auch das nicht mehr möglich sein, Bargeld wäre dann immer zu akzeptieren.

Zweifelsohne wird damit in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Wer sich bisher die Kosten für ein digitales Zahlungssystem spart, wäre zu dessen Bereitstellung verpflichtet. Wer sich bisher dem Aufwand und ggf. einem Risiko mit Bargeld entzogen hat, müsste sich künftig darauf einlassen (was ebenfalls die EU vorbereitet).

Auch hier: wer will was von wem wofür wie warum?

Es dürfte mindestens drei verschiedene Gruppen von Anspruchstellern geben, nämlich die Only-Cash-Fraktion, die Only-Card-Fraktion und diejenigen, die beides haben wollen. Und in der Digital-Gruppe wird es noch weitere Wünsche geben, damit sie ihren bevorzugten Zahlungsweg nutzen können.

Mit welchem Recht aber kann man solche Forderungen an Händler und Gastronomen stellen? Und was bekommen sie dafür als Gegenleistung?

Eine Möglichkeit – nur als Diskussionsangebot – wäre, über die begrenzte Ressource Immobilien zu argumentieren.

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Kommunale Verpackungssteuer

Letztes Beispiel: der neue Trend zu örtlichen Abgaben für Einwegverpackungen von Lebensmitteln für den Sofortverzehr. Tübingen hatte sie im Jahr 2020 als erstes eingeführt, weitere Kommunen folgten oder diskutieren noch.

Ziel dieser Steuer ist es, den Verbrauch von Einweggeschirr grundsätzlich zu verringern und im Übrigen die städtischen Kosten für die Müllentsorgung von To-Go-Verpackungen zu kompensieren.

Hatte bisher der Freund des Unterwegs-Kaffees die Kosten für die Beseitigung seines Bechers der Allgemeinheit aufgehalst? Oder hatte er dafür vielleicht schon bezahlt (etwa über die Gewerbesteuer)?

Handelt es sich um eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Nutzern des öffentlichen Raums? Denn was nicht der Verpackungssteuer unterliegt, kann weiterhin unentgeltlich in die städtischen Mülleimer geworfen werden.

Wird hier vielleicht willkürlich ein Detail geregelt, wo es Grundsatzfragen zu klären gälte?

Forderungen sind leicht gestellt

Es ist einfach, Forderungen zu erheben. Sie tauchen in fast jedem privaten Gespräch über Politik ebenso auf wie im Telepolis-Forum (z.B. einheitliche Verpackungsgrößen).

Doch fürs demokratische Aushandeln ist es wichtig, wer dabei von wem etwas verlangen möchte, wer also in wessen Freiheit eingreifen will.

Und nur weil etwas schon geregelt ist, bedeutet es nicht, dass dem ein faires Aushandeln vorangegangen sein muss.