Sommerzeit ist Urlaubszeit. Jedes Jahr wieder sehen sich Tierbesitzer damit konfrontiert, was sie mit ihrem Haustier machen sollen: Mitnehmen, betreuen lassen oder einfach aussetzen? Klassischerweise kommen Tierheime in der Ferienzeit an ihre Belastungsgrenzen. Doch das Problem der überfüllten und unterfinanzierten Tierheime geht mittlerweile weit über die Sommerferien hinaus.

„Tatsächlich erleben wir diesen Ausnahmezustand inzwischen das ganze Jahr über“, sagt Tomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die Dachorganisation vertritt die Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland. „Die Tierheime arbeiten dauerhaft am Limit.“ Das habe mehrere Gründe: Es würden immer mehr Tiere abgegeben, gleichzeitig stiegen die Kosten für Personal, Energie und auch für die tierärztliche Versorgung. „Die Tierheime halten den Tierschutz in Deutschland mit großem Engagement aufrecht, dürfen mit dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aber nicht länger allein gelassen werden“, fordert Schröder.

Finanzierung der Tierheime

In Deutschland werden Tierheime über die Kommunen finanziert – jedoch nur teilweise. Diese sind nämlich für die Fundtierverwahrung verantwortlich. Manche Kommunen betreiben eigene Tierheime, viele bezahlen jedoch externe Heime dafür, dass diese auch Fundtiere aufnehmen. Diese Pauschalen orientieren sich meistens an der Einwohneranzahl der jeweiligen Kommune. Der Deutsche Tierschutzbund schätzt, dass diese Zahlungen jedoch maximal ein Drittel der Gesamtkosten abdecken. Den Rest bringen die Tierheime selbst auf, meistens über Schutzgebühren beim Adoptieren eines Tieres, Kostenpflichtiger Inhalt aber auch über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Gerade die Kosten für Tierärzte seien seit 2022 stark gestiegen, nachdem die Gebührenordnung überarbeitet wurde und Tierärzte teils deutlich mehr abrechnen dürfen. 60 Prozent der Tierheime gaben an, seitdem Kostenpflichtiger Inhalt auch mehr Fundtiere aufnehmen zu müssen – vermutlich, weil ihre Besitzer sie ausgesetzt haben, da sie die Arztkosten nicht mehr zahlen können.

Klage gegen die Bundesregierung

Zwar sind die Städte und Kommunen für die Finanzierung der Fundtiere verantwortlich, der Tierschutzbund fordert jedoch auch mehr Hilfe vom Bund – und klagt deswegen auch. Dabei berufen sich die Kläger auf das Grundgesetz, in dem Tierschutz als Staatsziel festgehalten ist. Ende Mai reichte der Tierschutzbund Klage beim Kölner Verwaltungsgericht gegen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und das Ministerium ein, unter dessen Verantwortung der Tierschutz fällt. Obwohl der Tierschutz seit mehr als 20 Jahren als Staatsziel im Grundgesetz stehe, sei die Lage in den Tierheimen prekär. „Die politische Ignoranz dem praktischen Tierschutz gegenüber muss ein Ende haben“, sagt Schröder dazu.

Das Landwirtschaftsministerium möchte sich nicht zur Klage selbst äußern, verweist jedoch darauf, dass der Tierschutz Ländersache sei: „Die rechtlichen und finanziellen Lasten aus dem Vollzug des Tierschutzes liegen bei den Ländern, während die konkrete Finanzierung und der Betrieb von Tierheimen in der Regel durch Städte und Kommunen erfolgt“, sagt ein Ministeriumssprecher unserer Redaktion. Eine direkte Bundesfinanzierung sei nicht vorgesehen.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgelegt, dass der Bund die Tierheime „bei Investitionen“ unterstützen werde. „Allerdings eröffnet das vom Bundestag beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität den Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, auch in den Ausbau und die Modernisierung von Tierheimen zu investieren“, so der Sprecher.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) verweist auf das Grundgesetz. Dadurch sei der Tierschutz Aufgabe aller staatlichen Akteure. „Daher sollten sich Bund und Länder planbarer an den Investitions- und Unterhaltungskosten beteiligen, anstatt die Verantwortung allein den oft überforderten Kommunen zu überlassen“, sagte eine Sprecherin unserer Redaktion. Den 1400 Tierheimen in Deutschland mit akutem Geld- und Personalmangel hilft das erst mal nicht.