„Hallo zusammen. Mein Name ist Hasibullah A. und ich komme aus Afghanistan.“ Es klang etwas flapsig, wie sich der 28-Jährige am Mittwochvormittag zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht am Landgericht München I der Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl vorstellte. Vermutlich aber war die Form der Begrüßung eher Ausdruck von Nervosität. Für Hasibullah A. geht es immerhin um einiges. Er ist angeklagt wegen eines versuchten Totschlags in der Asylbewerberunterkunft in der Triebstraße in Moosach.

Der Gegenstand, mit dem A. in der Nacht des 20. August vergangenen Jahres einen Mitbewohner bei einem Streit nicht unerheblich verletzt haben soll, ist eher unscheinbar. Es handelt sich um eine Nagelschere, nur achteinhalb Zentimeter lang. Die Scherenblätter haben gerade mal eine Länge von zweieinhalb Zentimetern. Laut Staatsanwaltschaft soll der 28-Jährige damit in jener Nacht einem gleichaltrigen Mitbewohner unter anderem das Bauchfell durchstochen haben. Dieser und weitere Stiche mit der Nagelschere seien zumindest „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen, heißt es in der Anklage.

Hasibullah A. räumte die Tat in einer Erklärung ein, die sein Verteidiger, Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau, für ihn verlas. Allerdings, sagt Schwarzenau, könne sich sein Mandant nicht mehr daran erinnern, was bei dem Streit genau geschehen sei. Gleichwohl gehe der Angeklagte aber davon aus, „dass er sicherlich etwas gemacht hat, was nicht in Ordnung ist“.

Den Ermittlungen zufolge war Hasibullah A. zum Tatzeitpunkt betrunken. Acht bis zehn Desperados – ein Bier mit Tequilageschmack – habe er an jenem Tag von Nachmittag an getrunken. Das Bier habe er gleich in der Nähe der Unterkunft an einer Tankstelle gekauft. Bevor er seinen Mitbewohner mit der Nagelschere attackierte, war A. zunächst mit einer Security-Angestellten aneinandergeraten. Die Folge: Hasibullah A. erhielt ein 48-stündiges Hausverbot. Polizeibeamte, die alarmiert worden waren, geleiteten ihn vom Gelände.

Doch der 28-Jährige kam zurück, indem er über einen Zaun kletterte. Als er auf andere Bewohner aus der Unterkunft traf, soll er diese ohne Grund lautstark beschimpft haben. Ein Mann aus der Gruppe hatte mitbekommen, dass A. kurz zuvor Hausverbot bekommen hatte. Er forderte den 28-Jährigen deshalb auf zu gehen. Anderenfalls, so der Mitbewohner, werde er die Polizei alarmieren. Auf diese Androhung hin eskalierte die Situation.

Hasibullah A. soll sofort auf den Mann zugegangen sein. Die Nagelschere habe er dabei laut Anklage so in seiner rechten Hand gehalten, dass die Scherenblätter neben dem Mittelfinger aus seiner Faust herausragten. Ein anderer Bewohner ging dazwischen. Doch A. ließ sich nicht stoppen. Er und der Mitbewohner, der ihn aufgefordert hatte zu gehen, schubsten einander. Während des Gerangels stach A. seinem Kontrahenten in den Unterbauch. Dennoch gelang diesem die Flucht. Doch Hasibullah A. setzte ihm nach, stach ein weiteres Mal in Richtung von dessen Oberkörper und traf ihn schließlich am Rücken.

Der Mann konnte sich letztlich in einem der Wohncontainer in Sicherheit bringen. Hasibullah A. indes floh. Kurze Zeit später gelang es Polizeibeamten, ihn an einer Bushaltestelle an der Triebstraße festzunehmen. Ein Urteil in dem Prozess wird für Ende August erwartet.