Stand: 23.07.2026 20:38 Uhr
Seit rund 16 Monaten berichten Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohnblocks im Hamburger Bezirk Mitte von nächtlichem Geschrei, Bedrohungen, rechtsextremen Parolen und Sachbeschädigungen durch einen Nachbarn. NDR Recherchen zeigen, warum keine Behörde das Problem allein lösen kann.

Ruhestörung in der Nachbarschaft in Hamburg-Mitte
Alle Nachbarinnen und Nachbarn, die mit dem NDR gesprochen haben, möchten anonym bleiben. Besonders belastend sei das nächtliche Geschrei des Mannes. Mehrere Bewohnerinnen und Bewohner schildern, dass sie kaum mehr Schlaf bekommen. Ihren Tagesablauf würden sie danach ausrichten, ob der Mann im Treppenhaus oder auf dem Balkon zu hören ist. Eine Frau rufe abends ihren Vater an, damit er sie nach der Hunderunde an der Haustür abholt. Eltern ließen ihre Kinder kaum noch im Innenhof spielen.
Vom Balkon werfe der Mann immer wieder Gegenstände. Nach Angaben der Nachbarschaft fliege regelmäßig Müll auf den Innenhof, aber auch Spiegel, Möbelstücke und Glas. Um das Haus zu verlassen, müssen viele der Anwohnenden unter dem Balkon entlang.
Mann ist bekannter Akteur der Neonazi-Szene
Nach NDR Recherchen handelt es sich bei dem Mann um einen seit Jahrzehnten bekannten Akteur der Hamburger Neonazi-Szene. Bewohnerinnen und Bewohner berichten von rassistischen, antisemitischen und frauenverachtenden Äußerungen. Dem NDR liegen außerdem Videos vor, die zeigen sollen, wie Autoreifen beschädigt werden. Die Polizei ermittelt gegen den 65-Jährigen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mehr als 100 Polizeieinsätze

Polizisten führen den Mann nach einem Einsatz ab
Bei Ruhestörungen oder einzelnen Straftaten kann die Polizei einschreiten. Eine Wohnung räumen oder jemanden dauerhaft aus seinem Zuhause verweisen kann sie jedoch nicht. Die Polizei teilt auf NDR Anfrage mit, dass es in diesem Jahr mehr als 100 Einsätze im Zusammenhang mit dem Haus gegeben habe. In mehr als 80 Fällen sei als Anlass „Ruhestörung“ vermerkt worden, in mehr als einem Dutzend Fällen „Randalierer“.
Die Polizei stehe regelmäßig mit den Anwohnenden in Kontakt und bewerte mögliche Gefährdungslagen fortlaufend. Bei konkreten Vorfällen kann sie einschreiten und mögliche Straftaten verfolgen. Eine dauerhafte Entfernung aus der Wohnung kann sie jedoch nicht anordnen.
Warum die SAGA nicht sofort räumen kann
Der Wohnkomplex gehört der städtischen SAGA. Das Unternehmen bestätigt, dass ihm die Beschwerden bekannt seien. Als Vermieterin könne es allerdings nur mietrechtlich vorgehen und sei dafür auf belastbare Dokumentationen der Nachbarinnen und Nachbarn sowie Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden angewiesen.
Bei Hausfriedensstörungen müssten Vorfälle zunächst in Störungsprotokollen festgehalten werden. In der Regel folge zunächst eine Abmahnung. Erst bei wiederholten Verstößen seien eine fristlose Kündigung und schließlich eine Räumungsklage möglich. Dabei müssten gesetzliche Fristen eingehalten werden. Nach Angaben der betroffenen Anwohnenden wurden über Monate Lärmprotokolle, Videos, Beschwerden und eine Unterschriftenliste eingereicht – mit Namen aus dem gesamten Viertel.
Wann Zwangsmaßnahmen möglich sind
Laut Sozialbehörde dürfen erwachsene Menschen Hilfsangebote grundsätzlich ablehnen – auch dann, wenn ihr Verhalten das Umfeld erheblich belastet. Eine zwangsweise Unterbringung, zum Beispiel durch den sozial-psychiatrischen Dienst, sei nur zulässig, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliege, diese fachlich bestätigt werde und die Gefahr nicht mit milderen Mitteln abgewendet werden könne. Darüber entscheide ein unabhängiges Gericht.
Gericht ordnet Räumung an
Der Hebel liegt deshalb im mietrechtlichen Verfahren. Nach Angaben des Amtsgerichts Hamburg läuft seit Oktober 2025 eine Räumungsklage. Im Februar 2026 wurde der Mann zunächst durch ein Versäumnisurteil zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Sein Anwalt legte dagegen Einspruch ein. Nach einer mündlichen Verhandlung bestätigte das Amtsgericht Hamburg am 10. Juli 2026 die Räumung. In seinem Urteil beschreibt das Gericht, dass das nächtliche Schreien „mehrere Stockwerke hörbar“ gewesen sei und Nachbarn geweckt habe. Außerdem seien die in den Lärmprotokollen dokumentierten Ruhestörungen vom Beklagten nicht bestritten worden.
Räumungsfrist bis Ende September
In dem Urteil heißt es weiter, das dokumentierte Verhalten sei geeignet, „nicht nur die Nachtruhe, sondern auch den Hausfrieden massiv zu stören“. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass eine von einem Arzt bescheinigte Erkrankung des Beklagten die wiederholten Ruhestörungen und Drohungen nicht rechtfertigt. Es stellte außerdem fest, dass die dokumentierten Ruhestörungen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung anhielten. Wegen seiner gesundheitlichen Situation gewährt das Amtsgericht Hamburg dem Beklagten schließlich eine Räumungsfrist bis zum 30. September 2026. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte kann Berufung beim Landgericht Hamburg einlegen.
Der Fall zeigt: Mietrechtliche Verfahren brauchen Zeit – und Geduld. Nach dem Urteil des Amtsgerichts, das dem NDR vorliegt, mahnte die SAGA den Mieter im Sommer 2025 mehrfach ab. Erst nach wiederholter Abmahnung folgten die fristlose Kündigung und schließlich die Räumungsklage im Oktober. Für die Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet die Entscheidung zunächst: Obwohl sich juristisch etwas bewegt hat, ändert sich in ihrem Alltag vorerst nichts. Und das seit inzwischen rund 16 Monaten.