Die US-Regierung hat am Donnerstag neue Zölle gegen rund 60 internationale Handelspartner angekündigt. Die Aufschläge von zehn bis 12,5 Prozent treten dem Weißen Haus zufolge in der Nacht zum Freitag (0.01 Uhr Ortszeit, 6.01 Uhr MESZ) in Kraft. Ein vorübergehender weltweiter Zoll von zehn Prozent läuft genau zu diesem Zeitpunkt aus.
Auch EU von neuen US-Zöllen ab 24. Juli betroffen
Als Grundlage für die Einfuhrgebühren soll nun der Vorwurf angeblich dienen, die betroffenen Handelspartner hätten unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit ergriffen. Für die Einfuhren von 60 Handelspartnern kündigte die US-Regierung auf dieser Grundlage einen Zoll von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent an. Darunter fallen auch bestimmte Produkte aus der Europäische Union, wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mitteilte.
Für die Europäische Union (EU) greift den Angaben zufolge auch künftig ein allgemeiner US-Zollsatz von zehn Prozent. Gleiches gilt etwa für Großbritannien oder Kanada. Gegen Länder wie China oder Japan verhängen die USA dagegen den höheren Satz von 12,5 Prozent. Die neuen Zölle betreffen den Großteil des US-Handels. Für Produkte etwa aus Stahl und Aluminium gelten weiter höhere sektorspezifische Zölle.
Was bedeuten die neuen Zölle für das Handelsabkommen zwischen EU und USA?
Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Dabei handelt es sich um das auch als „Turnberry-Deal“ bekannte bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im August 2025 darauf geeinigt, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.
Brüssel machte dabei noch weitere Zugeständnisse, zum Beispiel die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden. Dazu gehören etwa erneute Zollerhöhungen.
Bislang hält sich Washington laut Brüsseler Kreisen zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies sei etwa für Käse zutreffend, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.
Warum neue Zölle? Die bisherigen laufen jetzt aus
Am heutigen Freitag läuft die gesetzliche Frist für die bisherigen globalen Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof hatte Trump in aller Eile im Februar neue globale Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Grundlage für diese Importgebühren ist der Paragraf 122 aus dem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent maximal 150 Tage lang erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seinen Segen geben – angesichts der ohnehin hohen Inflation ist dies mehr als unwahrscheinlich.
Der Supreme Court hatte im Februar entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner – darunter auch die Europäische Union – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.
Rechtsgrundlage: Gleiches Gesetz, anderer Paragraf
Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. Dadurch kann die US-Regierung das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken entsprechend aktiv zu werden.
Woher stammt die Verbindung zu Zwangsarbeit?
Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.
Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die Regierung zuvor Kommentare eingeholt und Anhörungen durchgeführt hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als der US-Handelsbeauftragte Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Güter des südamerikanischen Landes verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart, hieß es.