Ein ungewöhnlicher Notruf in Gelsenkirchen führte am frühen Samstagmorgen zu einem schnellen Einsatz. Gegen 4.40 Uhr meldete sich eine Frau bei der Leitstelle und bestellte eine Pizza. Die Beamtin erkannte die Notsituation sofort. Sie schickte umgehend einen Streifenwagen nach Buer.

Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf eine 18-jährige Frau aus Gelsenkirchen und einen 35-jährigen Düsseldorfer. Die junge Frau war zuvor mit einem Taxi von Bochum zu ihrer Wohnadresse gefahren.

📌 Welche Strafen drohen bei sexueller Belästigung?

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) wird in Deutschland grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet, wenn eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird.
  • Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn mehrere Täter gemeinsam handeln oder weitere Straftaten hinzukommen, können deutlich höhere Freiheitsstrafen verhängt werden.
  • Neben der strafrechtlichen Verurteilung drohen den Tätern häufig weitere Folgen wie Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen, Einträge im Bundeszentralregister sowie berufliche oder disziplinarische Konsequenzen.

Taxifahrer belästigt jungen Fahrgast

Der 35-jährige Fahrer hatte die Frau während der Fahrt sexuell belästigt und berührt. Um die Polizei diskret zu informieren, wählte sie die 110 und nutzte die Pizzabestellung als Vorwand. Die Leitstelle reagierte richtig auf diese verdeckte Kommunikation.

Die Polizei betont, dass Betroffene in Gefahrensituationen oft nicht offen sprechen können. Wenn sich ein Täter in der Nähe aufhält, helfen alltägliche Formulierungen. Die Mitarbeiter der Polizei sind für solche Gesprächsverläufe sensibilisiert.

Verdeckte Signale helfen in Notsituationen

Neben der Pizzabestellung gibt es weitere Signale für einen stillen Hilferuf. Dazu gehört die Frage nach Luisa oder ein spezielles Handzeichen. Dabei zeigt die Person die Handfläche, klappt den Daumen ein und umschließt ihn mit den Fingern.

Auch verwirrende Aussagen können die Aufmerksamkeit der Beamten wecken. Die Polizei rät, im Notfall die 110 zu wählen. Wer nicht frei sprechen kann, sollte alltägliche Sätze nutzen. So schöpft die bedrohliche Person keinen Verdacht.

Strafverfahren gegen Fahrer eingeleitet

Die Beamten am Telefon stellen in solchen Fällen gezielte Fragen. Betroffene sollen diese beantworten und in der Leitung bleiben. Auch Zeugen einer verdächtigen Situation sollten sofort die Polizei verständigen.

Nach dem Vorfall und dem abgesetzten Notruf in Gelsenkirchen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Den 35-jährigen Mann erwartet nun ein Strafverfahren.

In Visier von Betrügern ist auch die ZDF-Sendung „Bares für Rares“ geworden. Nun warnen sogar die Stars der Trödelshow.