Die Ankündigung war noch nicht raus, da lieferte der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer schon die Begründung für den Schritt, den die amerikanische Regierung nun geht: Man halte daran fest, „Zölle einzusetzen und Handelsabkommen auszuhandeln, um die Reindustrialisierung unserer Wirtschaft zu unterstützen, amerikanische Beschäftigte zu schützen und ihre Löhne zu erhöhen, sowie um unser Handelsdefizit zu reduzieren.” Erneut greift US-Präsident Donald Trump also zum Zoll-Hammer: Er verhängt auf Einfuhren von 60 Handelspartnern einen Zoll von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent. Darunter fallen auch Produkte aus der Europäischen Union.

Offiziell wird die Maßnahme allerdings in ein anderes Gewand gekleidet: Der Kongress gibt dem Präsidenten eine Fülle an Möglichkeiten, Handelsbeschränkungen zu erlassen. Sie stehen zusammengetragen in einem Handbuch des Repräsentantenhauses, das diese auf 1400 Seiten dokumentiert. Dort findet sich auch die Sektion 301 des Trade Acts von 1974, auf die sich die jüngste Begründung stützt. Diese erlaubt es der Regierung, gegen Handelspartner Strafzölle zu verhängen, die nicht strikt gegen Waren aus Zwangsarbeit vorgehen.

Experten kritisieren Nutzung von Zwangsarbeit als Zollvorwand

Und genau das wirft Washington der EU nun vor. Die USA haben seit fast einem Jahrhundert strenge Regeln gegen den Import von Produkten aus Sklavenarbeit. Kritiker weisen darauf hin, dass es unter anderem Ausnahmen für Waren aus Gefängnisarbeit gibt. Die EU verbot zwar ihrerseits 2024 den Handel mit Waren aus Zwangsarbeit. Das Gesetz erlangt allerdings erst Ende nächsten Jahres Rechtskraft. Kanada und Mexiko übernahmen ein solches Verbot bei früheren Gesprächen über das nordamerikanische Handelsabkommen mit den USA. Zehn weitere Länder verpflichteten sich im vergangenen Jahr dazu.

Experten wie Peter Harrell von der Georgetown Law School halten die Begründung für vorgeschoben. „Es geht nicht wirklich um Zwangsarbeit”, sagte er der New York Times. Greer nutze dies als Vorwand für Zölle, die Trump aus anderen Gründen durchsetzen wolle. Die Anwendung der Sektion 301 gehe weit über das hinaus, was das Gesetz vorsehe – nämlich ein Druckmittel für den Einzelfall bereitzuhalten. Nun träfen die Zölle 99 Prozent aller Einfuhren. „Trump deutet das Gesetz um, beinahe alle Importe mit dauerhaften Zöllen zu belegen.”

Greer findet Schlupfloch im Smoot-Hawley Tariff Act

Ähnliches hatte Trump bereits mit einem Gesetz aus dem Jahr 1977 (International Emergency Economic Powers Act) versucht, das er benutzte, um an seinem „Tag der Befreiung” im vergangenen April Zölle zu verhängen. Willkürlich und weit über die Befugnisse der Verfassung hinaus, wie der Supreme Court im Februar dieses Jahres befand. In der Folge muss die Regierung 160 Milliarden Dollar an zu Unrecht erhobenen Zöllen rückerstatten.

Doch sein Handelsbeauftragter erweist sich als erfinderisch. Greer entdeckte eine Bestimmung des Smoot-Hawley Tariff Act aus den 30er Jahren, auf die sich Trump berief, als er vergangene Woche 50 Prozent Strafzölle gegen kanadische Waren erließ. Das Nachbarland habe die US-Industrie benachteiligt, lautet der Vorwurf, mit dem der Präsident die Importabgaben für Zement, Milchprodukte, Hockeyschläger, Sperrholz, Papier und Wein begründete.

Der Trade Expansion Act von 1962 wiederum erlaubt die „nationale Sicherheit” als Begründung für Zölle gegen Stahl, Aluminium, Holz, Autoteile oder Arzneimittel. Darauf gründet Trump seine jüngsten Drohungen mit bis zu 200 Prozent Einfuhrabgaben gegen Hersteller von Arzneimitteln, sollten sie ihre Produktion nicht in die USA verlagern.

Brüsseler Behörde bewertet US-Maßnahmen positiv

Die neuen Zölle kommen aus Sicht der US-Regierung gerade rechtzeitig, um dem Wegfall globaler Zölle entgegenzuwirken, für die Präsident Trump sonst keine rechtliche Grundlage mehr gehabt hätte. Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden.

Die EU-Kommission reagierte gelassen auf die Ankündigung. Sie sieht in den neuen US-Zöllen keine Verschlechterung der Situation für die EU-Staaten. Man bewerte es positiv, dass das Vorgehen im Einklang mit den vereinbarten Zollverpflichtungen der USA steht, teilte ein Sprecher der Brüsseler Behörde mit. Konkret wird laut EU-Kommission ein pauschaler Zollsatz von zehn Prozent für die Europäische Union festgelegt. Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15 Prozent.

Der deutsche Außenhandelsverband BGA hingegen kritisierte das Vorgehen der US-Regierung scharf: „Der Kampf gegen Zwangsarbeit darf nicht als Vorwand dienen, um längst geplanten Protektionismus nachträglich zu rechtfertigen“, stellte BGA-Präsident Dirk Jandura fest.