Ein Gebäude der JVA Bremervörde von außen fotografiert.

Stand: 24.07.2026 12:25 Uhr

Wie konnte sich der mutmaßliche Sechsfachmörder von Stade in seiner Zelle selbst töten? Das niedersächsische Justizministerium hat sich nun geäußert – und Details zu den Bedingungen der Untersuchungshaft bekannt gegeben.

Bei der Aufnahme des mutmaßlichen Täters in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde am 30. Juni wurde eine „besondere Sicherungsmaßnahme“ angeordnet, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Bei dem Gefangenen wurde den Angaben zufolge eine „Gesundheitsgefahr“ festgestellt – er kam daher in einen extra für solche Fälle vorgesehenen „kameraüberwachten Haftraum“ ohne gefährliche Gegenstände. Die Beobachtung müsse in solchen Fällen so ausgestaltet sein, dass Veränderungen des Zustands „zu jedem angeordneten Zeitpunkt wahrgenommen werden können“. Der mutmaßliche Stade-Täter „musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden“, teilte das Ministerium weiter mit.

Sascha Wand vom Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter

Sascha Wand (Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbedienster) spricht über Überwachung von suizidgefährdeten JVA- Insassen.

Engmaschige Überwachung wird ab dem 9. Juli zurückgefahren

Ab dem 6. Juli saß der 45-jährige Gefangene dann in einer Zelle mit Fernseher – und wurde weiterhin 24 Stunden am Tag überwacht. Diese engmaschige Videoüberwachung wurde nach Angaben des Justizministeriums ab dem 9. Juli zurückgefahren und auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt. Der Gefangene habe zudem tagsüber am regulären Stationsalltag teilnehmen können. Grund hierfür war laut Ministerium ein Bericht einer in der JVA tätigen Psychologin.

„Regelmäßige Sichtkontrollen“ werden angeordnet

Dem Bericht der Psychologin ist laut Ministerium zu entnehmen, dass der Gefangene ihr gegenüber sein Befinden als verbessert beschrieben und sich – aus ihrer Sicht glaubhaft – von akuten Suizidgedanken distanziert habe. Für die Zeiten ohne Videoüberwachung seien „regelmäßige Sichtkontrollen“ angeordnet worden. Konkret heißt das: „eine Beobachtung durch Bedienstete in regelmäßigen Zeitabständen, beginnend mit 30 Minuten an Tag eins in größer werdenden Intervallen, mindestens aber alle zwei Stunden“.

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Mutmaßlicher Stade-Täter habe soziale Kontakte gepflegt

In einem Vermerk vom 13. Juli steht dem Ministerium zufolge unter anderem, dass der Gefangene zügig Anschluss an Mitgefangene gefunden und soziale Kontakte gepflegt habe. „Hinweise auf eine psychische Destabilisierung, selbstgefährdendes Verhalten oder sonstige Auffälligkeiten ergaben sich im gesamten Beobachtungszeitraum nicht“, heißt es in dem Vermerk. Deshalb – und unter Berücksichtigung eines weiteren Gespräches mit der Psychologin – sei entschieden worden, die Beobachtung mittels Kamera während der Abend- und Nachtstunden zu beenden und stattdessen „regelmäßige Sichtkontrollen“ während der Tages- und Nachtzeit durchzuführen.

Gefangener wurde gegen 20.30 Uhr zuletzt lebend gesehen

Am 20. Juli sei unter Berücksichtigung einer aktualisierten Einschätzung der Psychologin festgestellt worden, dass der Gefangene sich „ruhig und vollkommen absprachefähig“ verhalte und sich „überwiegend bei anderen Gefangenen“ aufhalte. Dem Justizministerium zufolge sei die Beobachtung als Ergebnis einer fortlaufenden Überprüfung am 20. Juli aufgehoben worden. Der Gefangene wurde laut Ministerium an diesem Tag zuletzt gegen 20.30 Uhr von den zuständigen Bediensteten des Nachtdienstes lebend gesehen. Auffälligkeiten im Umgang mit dem Gefangenen hätte es nicht ergeben. Am nächsten Morgen wurde der Gefangene tot in seiner Zelle entdeckt.

Aufklärung und Verfahren gehen weiter

Das Justizministerium und die JVA Bremervörde arbeiten den Angaben zufolge weiterhin daran, den Sachverhalt aufzuklären. Der Vorgang werde „gründlich und transparent“ ermittelt. „Auch das Todesermittlungsverfahren und das ursprüngliche Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen“, heißt es vom Ministerium. Beide Verfahren liegen bei der Staatsanwaltschaft Stade.

Das Bild zeigt eine Hand mit einen Streichholz, die ein Teelicht in einer Kirche anzündet.

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Suizidgedanken: Wo Betroffene Hilfe bekommen

Bei akuter Suizidgefahr: Notruf 112

Beratung in Krisensituationen: Telefonseelsorge (Tel.: 0800/111-0-111) oder Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: Tel.: 0800/111-0-333 oder 116 111; wochentags von 14 bis 20 Uhr)

Auf den Seiten der Deutschen Depressionshilfe sind Listen mit regionalen Krisendiensten und mit Kliniken zu finden. Zudem gibt es viele Tipps für Betroffene und Angehörige.

Über www.telefonseelsorge.de ist eine Online-Beratung möglich.

Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen bietet die Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de.

In der deutschen Depressionsliga engagieren sich Betroffene und Angehörige, um die Situation und die Versorgung Depressiver zu verbessern. Sie bieten Depressiven ein Email-Beratung als Orientierungshilfe an.

Eine Übersicht über Selbsthilfegruppen zur Depression bieten die örtlichen Kontaktstellen (KISS).

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