Das Notfallgesetz für die Landwirtschaft ist eine Antwort auf die französischen Bauernproteste.

Das Notfallgesetz für die Landwirtschaft ist eine Antwort auf die französischen Bauernproteste.

Die französische Nationalversammlung hat am Montagabend das »Gesetz über den landwirtschaftlichen Notstand und die Ernährungssouveränität« (loi d’urgence agricole) mit 296 zu 224 Stimmen verabschiedet. Dafür stimmten vor allem die rechte und die rechtsextreme Opposition, aber auch einige Abgeordnete des Regierungslagers, dagegen vor allem Linke und Grüne. Das Gesetz ist bis weit ins Regierungslager hinein umstritten. Noch am Mittwoch erklärte Umweltministerin Monique Barbut aus Protest dagegen ihren Rücktritt.

Das Gesetz soll Landwirte von einem Teil der als übermäßig empfundenen Umwelt- und Verwaltungsvorschriften entlasten. Es ist eine Antwort auf die Bauernproteste vom Winter 2025/26. Damals machten viele Landwirte mit Traktorenblockaden und anderen Aktionen auf hohe Kosten, ihr sinkendes Einkommen und die Bürokratie aufmerksam. Nicht zuletzt beklagten sie, dass französische Landwirte häufig strengere Umweltauflagen erfüllen müssten als ihre europäischen Konkurrenten. Um angesichts internationaler Krisen und wachsender Importabhängigkeit die Ernährungssouveränität Frankreichs zu stärken, müssten die Rahmenbedingungen für die Bauern verbessert werden.

Zu den nun beschlossenen Maßnahmen gehören Erleichterungen beim Bau von Bewässerungsanlagen und Wasserreservoirs durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und größere Entscheidungsspielräume für die Präfekten vor Ort. Das erklärte Ziel der großen Bauerngewerkschaft FNSEA ist es, die Kapazität der Wasserreservoirs landesweit mindestens zu verdoppeln. Zudem wird der Ausbau von Tierhaltungsbetrieben durch das Gesetz erleichtert, indem Umweltprüfungen und Genehmigungen beschleunigt oder vereinfacht werden. Einige Umweltauflagen werden gelockert, beispielsweise bei Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Feuchtgebiete. Um Nutztiere vor Wölfen zu schützen, soll deren Abschuss erleichtert werden.

Kleinere Bauernverbände lehnten Teile des Gesetzes ab. Es begünstige vor allem industrielle Großunternehmen und biete keine Lösung für die Einkommensprobleme kleiner Familienbetriebe.

Gegen den ursprünglichen Plan der Regierung kamen im Zuge der Parlamentsdebatten noch einige Änderungen hinzu. Etwa Lockerungen bei zwei bisher in Frankreich verbotenen Pflanzenschutzmitteln, die in den anderen EU-Ländern zugelassen sind. Es handelt sich dabei um Flupyradifuron, einem Stoff, der bei Zuckerrüben sowie bei Apfel- und Kirschbäumen eingesetzt wird, und um Acetamiprid, das nur bei Nussbäumen zum Einsatz kommt. Beide Chemikalien haben eine verheerende Wirkung auf die Bienenpopulation und sind abträglich für die menschliche Gesundheit. Bisher gibt es aber noch keinen Ersatz. Darum werden sie zunächst für drei Jahre zugelassen. 

Gegen die Maßnahmen haben sich vor allem die linken Oppositionsparteien und die Grünen gewandt. Das Gesetz schwäche den Umwelt- und Naturschutz, so der Tenor. Es fördere die Intensivierung der Landwirtschaft und begünstige große Agrarbetriebe. Der Ausbau der Bewässerung verschärfe langfristig die Wasserknappheit. Der Schutz von Feuchtgebieten und die Artenvielfalt werden untergraben. Die Eingriffe in den Artenschutz für Wölfe widersprächen wissenschaftlichen Empfehlungen und europäischen Naturschutzvorgaben.

Das Gesetz ist vor allem ein Ergebnis der Lobbyarbeit der großen Bauerngewerkschaft FNSEA. Sie vertritt vorrangig die Interessen der intensiv wirtschaftenden Großbetriebe und ist politisch rechts bis rechtsextrem ausgerichtet. Kleinere Bauernverbände lehnten Teile des Gesetzes ab. So kritisiert die Confédération paysanne, es begünstige vor allem industrielle Großunternehmen und biete keine Lösung für die Einkommensprobleme kleiner Familienbetriebe.

Das Gesetz wurde im Schnellverfahren nach nur einer Lesung in beiden Kammern angenommen. Da der Text dort abgeändert wurde, musste sich eine paritätische Kommission auf einen Kompromisstext einigen. Dieser wurde in beiden Kammern angenommen. Es ist aber zu erwarten, dass die Gegner des Gesetzes im Parlament von dem Recht Gebrauch machen, den Verfassungsrat anzurufen, um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Die dafür nötige Zahl von mindestens 60 Abgeordneten oder 60 Senatoren dürfte leicht zu erreichen sein.