Ein Hubschrauber der Polizei über der Rheinkirmes in Düsseldorf hat am Samstagnachmittag für Aufsehen gesorgt. Hintergrund war aber nicht etwa ein Einsatz auf dem Volksfest. Zeugen hatten gemeldet, dass eine Person in der Mitte des Rheins schwimme, Polizei und Rettungskräfte machten sich sofort auf den Weg.
Vor Ort stellte sich dann heraus, dass es sich nicht um einen Schwimmer im Fluss handelte, sondern um Badende, die bis zum Bauch im Wasser des Rheins standen. Die Beamten der Kirmeswache sorgten dafür, dass die Menschen aus dem Fluss kommen.
Das Baden im Rhein ist seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet verboten. Als Baden gilt dabei das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser, also Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken. Wer in Düsseldorf eine Abkühlung im Rhein sucht, riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Entlang des Rheins warnen rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Auch die Notrufnummer und der Rheinkilometer sind auf den Schildern angegeben: Sollte ein Notruf notwendig sein, kann dieser übermittelt werden, um den Einsatzkräften eine präzise und schnelle Anfahrt zu ermöglichen.
Der Polizeihubschrauber konnte am Samstag in Düsseldorf wieder zügig zum Landeplatz zurückkehren.