Außerdem habe sich Abdul B. in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 dem IS anschließen wollen. Ein erster Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien zu reisen, scheiterte. Am 20. Mai 2025 flog er dann über die Türkei in den Libanon. Von dort aus habe er nach Syrien weiterreisen wollen. Im Libanon nahm er Kontakt zu mehreren Personen auf, bei denen es sich möglicherweise um IS-Mitglieder handelte. Etwa zwei Monate später wurde er im Libanon festgenommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen der Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Entlassung kehrte er am 17. November 2025 nach Deutschland zurück. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wurde er aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass B. am 16. und 24. Juni 2024 verbotene IS-Propaganda auf Instagram veröffentlicht hatte. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht unter anderem seine Haftzeiten in Deutschland und im Libanon. Strafmildernd wirkte sich aus, dass Abdul B. sich im Prozess weitgehend geständig zeigte und sich vom IS distanzierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Berufung dagegen eingelegt.