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Berlin – Totschläger, Vergewaltiger und Pädophile: 30 afghanische Straftäter sind endlich raus aus Deutschland! Am Dienstag wurde der nächste Abschiebeflug von Leipzig nach Afghanistan durchgeführt. Nach BILD-Informationen ist der Charter inzwischen in Kabul gelandet. An Bord: 31 afghanische Staatsangehörige – davon bis auf einen alle mit einer dicken Strafakte.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich dabei weit überwiegend um schwere und schwerste Straftäter. Die Liste der Delikte reicht von Totschlag und versuchtem Mord über besonders schweren Raub bis hin zu Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern und schweren Körperverletzungen.

Der geplante Charterflug startete in der Nacht auf Dienstag in Richtung Kabul

Der geplante Charterflug startete in der Nacht auf Dienstag in Richtung Kabul

Foto: EHL Media

Bereits in der vergangenen Woche waren drei afghanische Straftäter per Einzelrückführung abgeschoben worden. Insgesamt wurden in der laufenden Legislaturperiode damit 204 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt.

Das sind die afghanischen Straftäter

Bild kennt exklusiv die schlimmsten Straftäter aus dem Abschiebeflugzeug nach Kabul. Die meisten von ihnen saßen wegen schwerster Straftaten in Haft oder Abschiebehaft.

  • Nasir R.: versuchter Mord
  • Bismillan Z.: gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung
  • Zaki M.: gefährliche Körperverletzung. Vergewaltigung
  • Hafiz R.: versuchter Totschlag, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Körperverletzung.
  • Mohammad Y.: Hehlerei, gefährliche Körperverletzung. Geldfälschung
  • Hasrat N.: schwerer Raub, Körperverletzung
  • Mahdi Y.: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) zu BILD: „Abschiebungen nach Afghanistan werden konsequent fortgesetzt. Wer unsere Sicherheit bedroht, hat in Deutschland keine Bleibeperspektive. Unsere Gesellschaft hat ein klares Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen.“ Im Abschiebeflug heute habe sich auch ein ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger befunden, der keine Verurteilung als Straftäter zu verzeichnen hat. Dobrindt: „Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig ausreisen, können ebenfalls von Abschiebemaßnahmen umfasst sein.“

Ursprünglich waren zwei Personen für den Flug vorgesehen, die nicht wegen Straftaten verurteilt worden waren, erklärte Dobrindt am Nachmittag bei einer Pressekonferenz in Kloster Banz. Letztlich wurde jedoch nur eine von ihnen abgeschoben. Bei dieser Person habe es „deutliche Auffälligkeiten“ gegeben, so der Innenminister. Dobrindt machte klar: „Wer ausreisepflichtig ist, der ist aufgefordert, die Reise in sein Heimatland anzutreten. Wenn er dies nicht tut, kann es auch zu einer Abschiebung kommen.“ Dies sei im Koalitionsvertrag vereinbart: „Ich will und werde das auch genauso umsetzen.“

Goodbye Germany: Aus Leipzig startete der Abschiebeflieger gen Kabul

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Foto: Bundespolizei

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