Berufungsverfahren am Landgericht
Nordkirchener (35) bestreitet zweifache Körperverletzung

Das Glasdach des Landgerichts Münster.


Vor dem Landgericht Münster läuft am 11. August ein Berufungsverfahren, das ein Nordkirchener angestrengt hat. © picture alliance / dpa

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Ein Nordkirchener hat gegen eine Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung Berufung eingelegt. Vor dem Landgericht Münster beginnt am 11. August (Dienstag) das Verfahren. Dem 35-Jährigen wird zweifache vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Der „mannigfaltig vorbestrafte Mann“ – so drückt es die Pressestelle des Landgerichts Münster auf Anfrage der Redaktion aus – habe sich in Haft befunden und soll am 12. August 2024 – an dem Tag habe er sogenannten „Hafturlaub“ gehabt – zwei andere Personen in einer Flüchtlingsunterkunft in Südkirchen geschlagen und verletzt haben.

Das Amtsgericht Lüdinghausen hatte ihn am 12. Februar dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hiergegen habe ausschließlich der Angeklagte Berufung eingelegt, heißt vom Landgericht Münster. Der Nordkirchener bestreite die Taten, erklärt die Pressestelle weiter. Deshalb seien zu dem Berufungstermin am 11. August vier Zeugen geladen worden. Weitere Verhandlungstage sind bislang nicht angesetzt.

Das Verfahren beginnt am 11. August um 10.30 Uhr im Saal A 11 des Landgerichts Münster. Zum Hintergrund. Ein Berufungsverfahren dient dazu, ein Urteil der ersten Instanz (im aktuellen Fall das Amtsgericht Lüdinghausen) durch ein höheres Gericht (in dem Fall das Landgericht Münster) überprüfen zu lassen. Anders als bei einer Revision werden dabei sowohl die Beweisaufnahme als auch die rechtliche Bewertung erneut überprüft.