Die Gewerkschaft Verdi klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Lockerung des Ladenschlusses in Bayern durch CSU und Freie Wähler. Damit ist die Staatsregierung nun mit der zweiten Klage gegen das vor gut einem Jahr im Landtag verabschiedete Gesetz konfrontiert.

Verdi-Landesleiterin: „Generalangriff auf die Gesellschaft“

Seit Januar läuft schon eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof – an diesem ersten Verfahren ist Verdi-Landesleiterin Luise Klemens als einzelne Klägerin beteiligt. Verdi will jedoch alle rechtlichen Wege gegen das Gesetz ausschöpfen, wie es in der Mitteilung heißt.

Klemens wirft der Staatsregierung einen „Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien und auf die Gesellschaft“ vor. „Mit unserer Klage am Bundesverfassungsgericht kämpfen wir gegen die dramatischen Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes.“ 

Wo die Staatsregierung jetzt länger offen lässt

Als letztes Bundesland hat Bayern seit August 2025 ein eigenes Ladenschlussgesetz. Was die generellen Öffnungszeiten betrifft, ist es bei den bundesweit strengsten Regeln geblieben. Es gibt aber einige Lockerungen: Eine wesentliche Neuerung in Bayern ist die Erlaubnis zur Sieben-Tage-Öffnung für kleine Automatensupermärkte ohne Personal mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche. Und: In einem knappen Viertel der bayerischen Gemeinden, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte eingestuft sind, ist nun an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr der Verkauf von Lebensmitteln und „touristisch relevanten Warengruppen“ erlaubt. 

Scharf (CSU) sieht austarierten Kompromiss

„Die bayerische Staatsregierung handelt zugunsten der Handelskonzerne und gegen die Beschäftigten“, kritisierte Thomas Gürlebeck, der Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) hält dagegen: „Von einem Generalangriff auf den Einzelhandel und die Beschäftigten zu sprechen, halte ich für unangemessen“, sagte sie. Das bayerische Ladenschlussgesetz sei ein „mit allen Sozialpartnern wohl austarierter Kompromiss“.

Ladenschluss 20 Uhr: nur in Bayern und im Saarland

In Deutschland sind seit der Föderalismusreform 2006 die Bundesländer für die Ladenschlussbestimmungen zuständig. Verglichen mit den meisten anderen Bundesländern werden diese in Bayern vergleichsweise restriktiv gehandhabt. So müssen die Geschäfte an Werktagen nach wie vor spätestens um 20.00 Uhr schließen. Eine ähnliche Regelung gibt es sonst nur noch im Saarland.

Zum Vergleich: In Baden-Württemberg dürfen Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr öffnen. Auf der anderen Seite sind im Nachbarland maximal drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage erlaubt – in Bayern gibt es hier zahlreiche meist liberalere kommunale Sonderregeln.