Das öffentliche Interesse an der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag war groß. Wird das Urteil des Ingolstädter Landgerichts rechtskräftig, muss der 33-jährige Hauptangeklagte, der sich offenbar selbst als „Marktführer“ für Geldfälschung bezeichnet hat, für sechs Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Seine 41-jährige Partnerin ist wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Geldfälschung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

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Geldfälscher-Prozess: Die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger am Landgericht Ingolstadt.
Foto: Andreas Müller
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Geldfälscher-Prozess: Die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger am Landgericht Ingolstadt.
Foto: Andreas Müller
Nach einer Verständigung beim Prozessauftakt vergangene Woche hatten die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. Das Paar habe sich nicht nur in der Verhandlung „vorbehaltlos geständig“ gezeigt, sondern bereits im Ermittlungsverfahren kooperativ verhalten, lobte der Vorsitzende Richter Stephan Gericke bei der Begründung des Urteils. Die Geständnisse würden durch abgehörte Telefonate und weitere objektive Beweismittel gestützt, ergänzte der Richter.
Geldfälscher aus Wuppertal am Landgericht Ingolstadt
Demnach hat das Paar im Arbeitszimmer seiner Dachgeschosswohnung in Wuppertal in weniger als zweieinhalb Jahren Blüten im Nennwert von über 400.000 Euro hergestellt. Wie Gericke betonte, handelt es sich dabei um die Scheine, die letztlich bei der Bundesbank eingegangen sind. Die Dunkelziffer könnte also höher liegen. Als Polizisten die Wohnung durchsuchen, läuft gerade einer der 13 Drucker. Um ihre Produktionsstraße zu optimieren, haben die Angeklagten Zu- und Abläufe verwendet – die sie selbst mit 3D-Druckern hergestellt hatten. Die gefälschten 5-, 20-, 100‐ und überwiegend 50-Euro-Scheine hat das Paar nicht selbst ausgegeben, sondern über das Darknet verkauft. Weil drei der Abnehmer in der Region leben, ist das Verfahren in Ingolstadt geführt worden. In die Strafe für den 33-Jährigen ist neben der Geldfälschung eingeflossen, dass er harte Drogen besessen hat.
Strafschärfend habe das Gericht die „enorme Menge“ des Falschgeldes und das „professionelle Vorgehen“ gewertet, erklärte Gericke. Als Drahtzieher hat die Strafkammer den 33‐Jährigen ausgemacht: Er habe die Druckvorlagen erstellt und sich um stetige Qualitätsverbesserung bemüht, erklärte Gericke. Seine Partnerin hingegen „hatte mit der technischen Umsetzung nichts zu tun“. Dadurch, dass sie Päckchen zur Post gebracht und das Papier in den Druckern gewendet hat, habe sie „typische Beihilfehandlungen“ erledigt. Mit Kunden habe die dreifache Mutter immer nur in Absprache mit ihrem Partner kommuniziert und sei mit maximal 15 Prozent am Gewinn beteiligt gewesen. Strafmildernd hat die Strafkammer berücksichtigt, dass beide Angeklagte bisher ein straffreies Leben geführt haben.
Landgericht Ingolstadt: Geldfälscher muss 45.700 Euro zahlen
Zudem hat das Gericht den Hauptangeklagten zur Zahlung von 45.720 Euro verurteilt. So viel hat er mit den Falschgeld-Geschäften, die in Bitcoins abgewickelt wurden, mindestens eingenommen. Aufgetaucht ist von dem Geld bisher nichts: Auf den Konten des Paares fanden sich nur ein paar Euro. Dass die Rückzahlung dieses Betrags vollstreckt werden kann, ist dennoch nicht aussichtslos: Der 33-Jährige ist nämlich Eigentümer zweier, wenn auch belasteteter Wohnungen. Zudem kommt eine Lohnpfändung in Betracht, sollte er nach der Entlassung aus dem Gefängnis wieder in seinem Beruf als Kraftfahrzeugprüfer arbeiten.
Am Donnerstagvormittag hat die Strafkammer in einer anderen Geldfälschungs-Sache verhandelt: Eine Bulgarin soll gefälschte 200-Euro-Scheine in Umlauf gebracht haben. Dass die Hintermänner zur Verantwortung gezogen werden, ist beinahe ausgeschlossen. Obgleich der gesellschaftliche Schaden durch aus dem Ausland agierende Banden deutlich höher sein dürfte, hat sich für den Parallelprozess niemand interessiert.