Stand: 31.07.2026 16:45 Uhr

Verbraucher haben nun ein Recht auf Reparatur. Das neue Gesetz ist am 31. Juli 2026 in Kraft getreten. Hersteller müssen Geräte ab sofort so bauen, dass sie sich zu fairen Preisen reparieren lassen.

Ein Wackelkontakt, ein defekter Akku oder eine poröse Dichtung: Bei vielen Elektrogeräten bedeutete bereits ein kleiner Defekt bisher, dass das Gerät auf dem Müll landet. Denn oft war die Reparatur kaum möglich, weil sie teurer als die Neuanschaffung war oder Ersatzteile fehlten. Das ändert sich nun: Ein neues Gesetz macht strengere Vorgaben für die Hersteller. Ziel ist es, Ressourcen besser zu schonen und langfristig auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuwirken. Dass ein Neukauf günstiger ist als eine Reparatur, soll damit zur Ausnahme werden.

Viele Elektrogeräte müssen künftig reparierbar sein

Jemand repariert einen Kaffevollautomaten.

Künftig dürfen keine Geräte mehr produziert werden, bei denen eine Reparatur prinzipiell nicht möglich ist.

Nach den neuen Vorgaben müssen viele elektrische Geräte – darunter Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Geschirrspüler und Smartphones – nun so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Baut ein Hersteller beispielsweise einen Akku so ein, dass ein Tausch unmöglich ist, verstößt er gegen das Recht auf Reparatur. Damit ist ein Mangel gegeben und Käufer können ihre Gewährleistungrechte geltend machen. Das neue Gesetz soll die Verbraucher zudem motivieren, sich im Zweifel für eine Reparatur statt für eine kostenlose Ersatzlieferung zu entscheiden.

Verbraucherfreundliche Ausweitung der Gewährleistung

Für Geräte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden, gilt zudem: Die Gewährleistung verlängert sich um ein weiteres Jahr auf drei Jahre, wenn sich der Käufer bei einem Mangel innerhalb der regulären zweijährigen Frist für eine Reparatur statt für ein Ersatzprodukt entscheidet.

Trotz der verlängerten Frist setze die Beweislastumkehr weiterhin nach einem Jahr ab Kaufdatum ein. Verbraucher müssten also beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, kritisiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie rät Kunden, sich niemals auf Kulanzangebote von Händlern einzulassen, sondern auf Reparatur oder Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung zu bestehen. Nur dann verlängere sich die Gewährleistungsfrist für den Käufer.

Reparaturen auch älterer Geräte zu angemessenem Preis

Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gilt für Hersteller künftig die Pflicht, die Reparatur des Produkts zu ermöglichen. Das bedeutet auch, dass die Produzenten Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen müssen – je nach Produktgruppe mit einer Frist zwischen sieben und zehn Jahren.

Das Recht auf Reparatur kann auch für Produkte gelten, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft wurden. Entscheidend für den Fristbeginn ist, wann der Hersteller das Gerät vom Markt genommen hat und ob es bereits vorher eine Pflicht zur Ersatzteilbereitstellung für diese Produktgruppe gab.

Die Reparatur müssen Hersteller zudem zu einem angemessenen Preis anbieten, die möglichen Kosten müssen sie transparent auf ihren Websites veröffentlichen. Bei der Preisgestaltung für die Reparaturen lasse das Gesetz jedoch sehr viel Spielraum, bemängeln die Verbraucherschützer. Gemäß des neuen Gesetzes dürften die Kosten jedoch nicht von einer Reparatur abschrecken.

Neues Gesetz setzt EU-Richtlinie in nationales Recht um

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Der Reform ging das Inkrafttreten der europäischen Ökodesign-Verordnung im Jahr 2024 voraus. Sie macht für bestimmte Produktgruppen detaillierte Vorgaben, die eine spätere Reparierbarkeit sicherstellen sollen.

Für diese Produkte gilt ein Recht auf Reparatur

  • Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlgeräte, Staubsauger
  • Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Schnurlostelefone, Drucker, Tablets, elektronische Displays, Datenspeicherprodukte
  • Fahrzeuge mit sogenannten LV-Batterien wie E-Scooter und E-Bikes

Die Produktgruppen sind im Richtlinienvorschlag der EU zum Recht auf Reparatur aufgeführt.

Eine Hand hält ein Smartphone, auf dem Display das EU-Energie-Label.

Ein verpflichtendes EU-Label für Handys liefert jetzt Informationen zu Akku-Laufzeit, Reparierbarkeit und Haltbarkeit.

Die Lämpchen eines Kaffeevollautomaten leuchten im Standby-Betrieb

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