Stand: 01.08.2026 06:00 Uhr
Der Ausbau von Tempo-30-Zonen auf Durchfahrtsstraßen stellt Freiwillige Feuerwehren vor große Probleme. Sie brauchen zu lange für die Anfahrt zum Gerätehaus – und ergreifen nun Gegenmaßnahmen.
Zehn Minuten – das ist die Zeit, die die Feuerwehr vom Notruf bis zum Eintreffen am Einsatzort hat. Diese sogenannte Hilfsfrist ist gesetzlich geregelt. Doch eine EU-Lärmschutz-Richtlinie macht es vielen der 1.200 Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein immer schwerer, rechtzeitig am Einsatzort anzukommen, warnt der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LSV SH).
Zeitverlust: Bis zu 40 Prozent
Das Hauptproblem: Die Feuerwehrleute kommen nach der Alarmierung nicht mehr schnell genug zum Feuerwehrgerätehaus. Durch eine EU-Lärmschutz-Richtlinie heißt es nämlich auf vielen Hauptverkehrsadern und Durchfahrtsstraßen nur noch Tempo 30, statt Tempo 50. Konkret geht der LFV SH von einem Zeitverlust von bis zu 40 Prozent aus. Besonders in größeren Gemeinden mit längeren Anfahrtswegen kann sich die Zeitverzögerung deutlich bemerkbar machen, so Volker Arp vom LFV SH.
Hier ist das Problem besonders groß
Neben Bad Segeberg, Elmshorn und Wedel (beide Kreis Pinneberg) kämpft auch die Freiwillige Feuerwehr in Molfsee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) seit Jahren damit, die Hilfsfrist einzuhalten. In Molfsee gilt mit wenigen Ausnahmen eine flächendeckende Tempo-30-Regelung. Für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute sei das eine fast unlösbare Herausforderung, sagt Klaus Christian Hamann, Amtswehrführer Amt Eidertal.
Wir machen das alles ehrenamtlich und für uns ist es einfach ein Problem, die zehn Minuten Hilfsfrist einzuhalten. Weil wir ja erstmal alle vom Wohnort oder vom Arbeitsort zum Gerätehaus fahren müssen – genau diese Zeit zählt ja auch schon zu den Hilfsfristen.
Klaus Christian Hamann, Amtswehrführer Amt Eidertal
Probe aufs Exempel in Molfsee

Mitte Juli probt die Freiwillige Feuerwehr Molfsee einen Einsatz – der NDR begleitet die Aktion. Dabei geht es vorwiegend um die Einhaltung der Hilfsfrist.
Bei einer Probealarmierung der Feuerwehr Molfsee Mitte Juli im Beisein von NDR Schleswig-Holstein wird das Problem deutlich: Kurz nach 14 Uhr geht der Notruf bei der Leitstelle der Feuerwehr ein und der zehnminütige Countdown startet. Nach zwei Minuten sind die Einzelheiten klar und die Alarmpiepser aller Feuerwehrleute werden ausgelöst.
Nach drei bis vier Minuten sind die ersten am Feuerwehrhaus. Das Umziehen dauert weitere Minuten. Am Ende sind es fast 12 Minuten, bis das Fahrzeug ausrückt – die Hilfsfrist konnte in diesem Szenario nicht eingehalten werden.
Langes Warten, bis genug Feuerwehrleute eintreffen
Seit der Tempo-30-Regelung müssen die Kameraden immer öfter noch länger warten, bis genug Männer und Frauen da sind – so auch diesmal: „Wir merken auch, dass wir die Fahrzeugstärke, so wie wir sie eigentlich eingeplant haben, nicht mehr schnell genug erreichen. Das heißt, das erste Fahrzeug, das abrückt und schnell helfen soll, wartet durchaus länger bis jetzt die Mindeststärke erreicht ist“, erklärt Michael Hamann, Gemeindewehrführer der Feuerwehr Molfsee.
Reduzierung der Mindeststärke, mehr Druck für jeden Einzelnen

Janine Reimer ist seit 22 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr Molfsee. Durch Tempo 30 dauert ihr Anfahrtsweg zur Feuerwehr verhältnismäßig lange.
In Molfsee hat man sich deshalb für eine neue Ausrückordnung entschieden: Diese sieht statt bisher neun nur noch sechs Rettungskräfte für das erste Einsatzfahrzeug vor. Die Kameraden, die später kommen, rücken anschließend an. So wird versucht, die Hilfsfrist einzuhalten. Gleichzeitig steigt das Risiko für die Feuerwehrleute vor Ort, weil in schwierigen Situationen Kräfte fehlen könnten, warnt Michael Hamann.
Einen der weitesten Anfahrtswege hat Janine Reimer. Die 48-jährige medizinische Fachangestellte ist seit 22 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr. Von ihrer Wohnung bis zum Feuerwehrhaus sind es rund drei Kilometer. Allein für diese Strecke benötigt sie in der Regel sieben Minuten. Künftig soll auf einem Teil der Strecke die Geschwindigkeit sogar reduziert werden.
Im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn gelten spezielle Sonderrechte und Wegerechte nach § 35 Abs. 1 StVO. Das heißt, dass andere Autofahrer Platz machen müssen. Aber auf dem Weg zum Gerätehaus befinden sich Janine Reimers und ihre Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren in einer rechtlichen Grauzone.
Wir sind rechtlich gar nicht richtig abgesichert, (…) solange nichts passiert, wird auch keiner was sagen. Aber wenn was passiert, wird es zu massiven Schwierigkeiten für die einzelnen Personen kommen.
Klaus Christian Hamann, Amtswehrführer Amt Eidertal
Zwar besitzen auch ehrenamtliche Feuerwehrleute Sonderrechte in ihren Privatfahrzeugen und dürfen zum Beispiel bei Alarm auf der Fahrt zum Gerätehaus die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten. Aber das sei in der Praxis einfach nicht umsetzbar. Denn: Niemand sehe, dass man bereits im Einsatz sei, sagt Janine Reimer.
Es gibt klare Vorgaben, wie schnell die Feuerwehr nach einem Notruf am Einsatzort sein muss – doch die werden oftmals nicht eingehalten. Das kann Menschenleben gefährden.
Dass sie selber entscheiden muss, welches Risiko sie eingeht, ist auch aus juristischer Perspektive komplex. Das erläutert auch Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber NDR Schleswig-Holstein: „Das ist wirklich sehr, sehr viel, was auf die Schultern eines einzelnen Feuerwehrmannes abgelagert wird.“
Widerspruch gegen Tempo 30
Dass die Feuerwehr grundsätzlich nicht bei Tempo-30-Maßnahmen einbezogen werden, ist weder für den LFV SH, noch für die Feuerwehr Molfsee nachvollziehbar. Dort wehrt man sich inzwischen juristisch gegen weitere Tempo-30-Regelungen – und zwar mit einem Widerspruch beim Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Vielerorts wird aktuell Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt – vor allem für viele Freiwillige Feuerwehren im Land ist das wegen der Hilfsfrist ein Problem.
Die Folge: Alle weiteren Geschwindigkeitsreduzierungen sind auf Eis gelegt. Inzwischen liegt der Fall bei der nächst höheren Instanz, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH). Dort verweist man auf die Relevanz der EU-Lärmschutzrichtlinie zum Wohle der Bevölkerung – ob Lärmschutz wichtiger sei als die Einhaltung der Hilfsfrist, sei Ermessenssache, heißt es beim LBV.SH auf NDR Nachfrage.
Verlängerung der Hilfsfrist kommt nicht in Frage
Die Einhaltung der Hilfsfrist habe oberste Priorität, heißt es dagegen aus dem Innenministerium, der obersten Landesbehörde für Feuerwehrbelange. Eine mögliche Lösung könnten Beschränkungen der lärmschutzbedingten Tempo 30-Zonen auf die Nacht sein. So eine Regelung würde auch bei den Feuerwehren auf offene Ohren stoßen, während eine Verlängerung der Hilfsfrist für den Feuerwehrverband nicht in Frage kommt.
Unsere Kameradinnen und Kameraden wissen aus täglicher Erfahrung, wie entscheidend jede Minute ist, um Menschenleben zu retten. Wenn sie darauf hinweisen, dass zusätzliche Tempo-30-Zonen die Einhaltung von Hilfsfristen gefährden könnten, dann muss das Gehör finden.
Magdalena Finke (CDU), schleswig-holsteinische Innenministerin
Wann und in welcher Form nachgebessert wird, ist noch unklar. Die Forderung des Landesfeuerwehrverbands ist allerdings klar: In Zukunft sollten die Feuerwehren bei Verkehrsplanungen frühzeitig eingebunden werden. Insbesondere wenn es um die Ausweitung von Tempo-30-Zonen gehe.

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