In der Europäischen Union (EU) sind neue Regeln für künstliche Intelligenz in Kraft
getreten. Viele mit KI generierte Inhalte müssen nun als solche gekennzeichnet
werden. Die Vorgaben für KI-Wasserzeichen gelten ab dem 1. August für Bilder, Videos und Texte,
die einem professionellen Zweck dienen – zum Beispiel bei Werbung sowohl im
Internet als auch auf Plakaten. Chats müssen Hinweise für Nutzer enthalten, wenn
sie mit einem KI-Chatbot interagieren und nicht
mit einem Menschen.

Die Kennzeichnungspflichten gelten nicht für
Privatpersonen, es sei denn, sie nutzen die KI zu beruflichen Zwecken. Wer also
zum Beispiel KI-Bilder auf seinem privaten Profil veröffentlicht, muss nichts
kennzeichnen. Influencer, die mit ihren Beiträgen Geld verdienen, müssen
sich hingegen an die neuen EU-Regeln halten.

Schutz vor Deepfakes

Die neuen Vorgaben sollen EU-Bürger davor schützen, mit täuschend
echt wirkenden Inhalten manipuliert zu werden. In sogenannten Deepfake-Videos
etwa sollen die Kennzeichnungen direkt zu Beginn erscheinen, dort bleiben oder
zumindest in regelmäßigen Abständen wieder eingeblendet werden, heißt es in einem
vor einigen Wochen veröffentlichten EU-Leitfaden.

Für die Kennzeichnung sind die KI-Anbieter wie der Konzern OpenAI hinter ChatGPT, Google mit
seinem Chatbot Gemini oder die Instagram- und Facebook-Mutter Meta mit ihrer
hauseigenen künstlichen Intelligenz selbst verantwortlich. Die bestehenden KI-Systeme dieser und
anderer Anbieter bekommen bis zum 2. Dezember Zeit, um die neuen Regeln
umzusetzen, ehe ihnen Bußgelder drohen. Für KI-Anbieter, die ihre Modelle nun
neu auf den Markt bringen, gelten die Regeln ab sofort.

© ZEIT ONLINE

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Bei Verstößen drohen den Firmen hohe Strafzahlungen.
Bei verbotenen KI-Praktiken sind künftig bis zu 35 Millionen Euro oder sieben
Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns möglich, je nachdem
welcher Betrag höher ist. Die Bußgelder fallen damit deutlich höher aus als bei
anderen Verstößen. Missachten die Firmen etwa ihre Transparenzpflichten oder haben mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, sind bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich – wieder abhängig davon, welcher
Betrag höher ist.

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