Berlin – Fällt jetzt endlich der „Straf-Rabatt“ bei jungen Erwachsenen? Dafür macht sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (51, CDU) stark. Sie will das Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmefällen anwenden.
Nach dem islamistischen Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) will die Politikerin eine Justiz-Reform, die Experten seit Jahren fordern. Badenberg will, dass bei jungen Erwachsenen üblicherweise kein mildes Jugendstrafrecht mehr angewendet wird. „Das Jugendstrafrecht soll nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“ (erscheint wie B.Z. bei Axel Springer).
Jugendstrafrecht bis zum 21. Geburtstag
Das deutsche Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Geburtstag, kann aber bis zum 21. Geburtstag angewendet werden. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Im Mittelpunkt steht das Prinzip „Erziehung statt Sühne“.
Das hält Badenberg in vielen Fällen für absurd – mit 18 ist man volljährig, geschäftsfähig und darf wählen. „Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet wird, halte ich für überholt“, so die Senatorin. Sie will, dass bei Volljährigen regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Was Experten am Jugendstrafrecht kritisieren:
– Geringe Abschreckung: Milde Erziehungsmaßregeln oder Sozialstunden werden nicht als echtes Übel wahrgenommen. Folge: fehlender Respekt vor dem Gesetz.
– Willkür-Risiko: Der große Erziehungsspielraum führt zu ungleichen Urteilen – je nach Täterpersönlichkeit statt nach Tat.

Mit diesem weißen Van fuhr CSD-Attentäter Abdul Ballout (21) in die Menschenmenge
Foto: Til Biermann
Anlass der Debatte: CSD-Attentäter Abdul Ballout (21) wollte sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschließen. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2025 wurde er festgenommen, doch im Mai kommt er nach Untersuchungshaft wieder frei!
Ein Jugendschöffengericht verurteilte ihn zwar zu 22 Monaten Jugendstrafe. Doch das Gericht vertagte die Entscheidung über eine mögliche Bewährung. Ballout wurde erst einmal zu einem Kurs für „Deradikalisierung“ geschickt…
Haben Sie einen Fehler in diesem Artikel entdeckt? Dann schreiben Sie uns gern: fehler.melden@bz.de.