Reiches Energiegesetz
In vielen Regionen werden Wind und Solar unmöglich
Aktualisiert am 03.08.2026 – 05:08 UhrLesedauer: 4 Min.
Katherina Reiche (CDU): Die Ministerin für Wirtschaft und Energie will den Ausbau der erneuerbaren Energien besser regional steuern. (Quelle: Dominik Butzmann/imago)
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Die Energieministerin hat diese Woche einige wichtige Energiegesetze durch das Kabinett gebracht. Teile davon sind hochumstritten. Das sind die Gründe.
Ab 2027 dürfte es für die erneuerbaren Energien vorbei sein mit den Privilegien, die sie bisher genießen. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschlossen, der die Spielregeln der Energiewende ganz neu definieren soll. Kernstück des sogenannten Netzanschlusspakets (NAP) sind neue Befugnisse für Netzbetreiber, die künftig auch Anträge für neue Wind- oder Solarparks ablehnen dürfen.
Wind und Solar werden in bestimmten Gebieten risikoreich
Zudem sollen bestimmte Gebiete für Investoren weniger attraktiv werden. Welche genau das sind, wird im Gesetz definiert: So muss ein bestimmtes Netzgebiet zuerst als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden und dieser Zustand bei der Bundesnetzagentur öffentlich einsehbar sein. Ein Netz gilt dann als kapazitätslimitiert, wenn die Leistung einer angeschlossenen Erneuerbaren-Energien-Anlage im vorherigen Jahr um mehr als fünf Prozent reduziert werden musste. Die Einstufung kann für sechs Jahre gelten und einmalig um weitere 1,5 Jahre verlängert werden.
Die Einstufung ist zudem technologiespezifisch, heißt: Ein Gebiet, das nur bezüglich der Windkraft als kapazitätslimitiert gilt, kann trotzdem uneingeschränkt neue Solaranlagen annehmen. Genauso gilt es auch andersherum. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Ausbau der Stromnetze langsamer vorangeht als der Bau von Wind- oder Solarenergie. Dadurch müssen Netzbetreiber immer öfter die angeschlossenen Anlagen abschalten oder drosseln, da ansonsten eine Netzüberlastung droht. Die Betreiber von Wind- und Solarparks werden für die Abschaltung aber entschädigt. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern.
Stromnetze müssen schneller ausgebaut werden. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/imago)Was die Energiewende hemmt
Eines der zentralen Probleme der Energiewende ist, dass der Bau von Solar- und Windkraftanlagen schneller vorangeht als der Ausbau der Stromnetze. Daher sind Stromnetze immer wieder überlastet. Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien erhalten nach aktuellem Recht eine Entschädigungszahlung, wenn sie ihren erzeugten Strom aufgrund einer Netzüberlastung nicht mehr einspeisen können, weil die Anlage abgeregelt wird. Das kommt in Deutschland immer häufiger vor, da viele Wind- und Solaranlagen dort stehen, wo die Bedingungen für die Stromerzeugung günstig sind. Das ist jedoch nicht immer dort, wo der Strom auch benötigt wird. Im industriereichen Süden und Westen stehen in der Regel konventionelle Kraftwerke, die den Strom viel teurer erzeugen müssen. All diese Kosten – Entschädigungszahlungen, Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, obwohl es günstigen Strom aus erneuerbaren Energien gäbe – werden „Redispatch-Kosten“ genannt. 2025 kosteten diese Redispatch-Maßnahmen rund drei Milliarden Euro.
In kapazitätslimitierten Gebieten wird es künftig keine oder deutlich weniger Entschädigungszahlungen geben. Wenn ein Investor trotzdem dort einen neuen Wind- oder Solarpark bauen möchte, muss er damit rechnen, dass er bis zu 20 Prozent weniger Ertrag haben wird. Da es von vielen verschiedenen Faktoren (Wetter, Stromverbrauch, Netzausbau) abhängt, ob eine Anlage gedrosselt werden muss, wird es für Investoren schwieriger, eine genaue Ertragsrechnung zu machen. Banken könnten deshalb Kredite für solche Projekte nur gegen höhere Zinskosten vergeben, so die Sorge.
Gesetz von Reiche sei ein „Verhinderungsinstrument“
Die Branche der erneuerbaren Energien rechnet daher damit, dass diese Gebiete unattraktiv werden und faktische Baustopps gelten könnten. Ein Sprecher des Bundesverbands Windenergie (BWE) sagt auf Anfrage von t-online: „Für Neuanlagen sind ‚kapazitätslimitierte Gebiete‘ damit praktisch nicht erschließbar.“ Das Modell sei deshalb ein „Verhinderungsinstrument“ für erneuerbare Energien.
Der Stadtwerkeverband VKU, der auch Netzbetreiber vertritt, rechnet ebenfalls damit – und begrüßt es genau deswegen. „Netzbetreiber erhalten mehr Möglichkeiten, den Ausbau neuer Anlagen mit den tatsächlichen Netzkapazitäten in Einklang zu bringen. Sie können kapazitätslimitierte Netzgebiete ausweisen, die für neue EE-Projekte unattraktiver werden“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Der Netzausbau darf nicht länger dem Ausbau der Erzeugung hinterherlaufen“, so Liebing weiter. Er begrüße deshalb auch den Plan der Regierung, zügig ein Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus vorzulegen.
