Der geplante grundhafte Umbau der Bahnhofstraße in Wegberg soll nach dem Willen der CDU-Fraktion von Anfang an unter dem Gesichtspunkt einer möglichst hohen Förderung geplant werden. Mit einem Antrag für die nächste Ratssitzung fordert die Fraktion die Verwaltung auf, die Fördermittelfähigkeit der Maßnahme frühzeitig sicherzustellen. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage der Stadt, die einen möglichst geringen Eigenanteil erforderlich mache.
Dabei stellt die CDU ausdrücklich klar, dass sie weder die Notwendigkeit des Ausbaus noch die bisherige Arbeit der Verwaltung infrage stellt. Vielmehr gehe es ausschließlich darum, das laufende Planungsverfahren so auszurichten, dass später keine Fördermöglichkeiten verloren gehen. Nach Auffassung der Fraktion würden die entscheidenden Weichen bereits in der Machbarkeitsstudie und der anschließenden Entwurfsplanung gestellt.
Konkret fordert die CDU zunächst eine umfassende Darstellung der sogenannten Förderkulisse. Die Verwaltung soll dem zuständigen Ausschuss erläutern, über welche Programme die Maßnahme gefördert werden kann, welche Kosten als zuwendungsfähig gelten, wie hoch die Förderquote ausfällt und welcher Eigenanteil letztlich bei der Stadt verbleibt. Ebenso soll frühzeitig geklärt werden, welche Behörde für die Bewilligung zuständig ist und welche Fristen einzuhalten sind.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags ist die Zuordnung der einzelnen Baumaßnahmen zu den passenden Förderprogrammen. Nach Auffassung der CDU spricht vieles dafür, dass die Geh- und Radverkehrsanteile der Bahnhofstraße über die Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau und nicht über die Nahmobilitätsförderung abgewickelt werden müssen. Eine falsche Zuordnung könne dazu führen, dass Zuschüsse ganz oder teilweise verloren gingen.
Auch bei der technischen Planung sieht die Fraktion mehrere Punkte, die für die spätere Förderung entscheidend sein könnten. So müsse eindeutig nachgewiesen werden, dass es sich um einen grundhaften Ausbau der Straße handelt. Eine reine Erneuerung der Fahrbahndecke wäre nach den geltenden Richtlinien nicht förderfähig. Deshalb soll bereits jetzt dokumentiert werden, in welchen Bereichen der gesamte Straßenaufbau erneuert wird.
Darüber hinaus fordert die CDU, dass sämtliche Querschnittsvarianten auf ihre Förderfähigkeit überprüft werden. Werden Fahrbahn, Gehwege oder Schutzstreifen zugunsten neuer Baumstandorte oder Versickerungsflächen verschmälert, müsse nachgewiesen werden, dass die vorgeschriebenen Regelmaße weiterhin eingehalten werden. Varianten mit Unterschreitungen sollten entsprechend gekennzeichnet werden.
Auch Bepflanzungen sowie sogenannte blau-grüne Infrastruktur wie Versickerungs- oder Speicherelemente sollen nach Auffassung der CDU als Bestandteil der Baumaßnahme geplant werden. Dadurch könnten diese Kosten ebenfalls in die Förderung einbezogen werden. Voraussetzung sei allerdings eine saubere Dokumentation der einzelnen Kostenanteile. Nicht förderfähige Ausgaben – etwa für die Kanalsanierung – müssten klar von den eigentlichen Straßenbaukosten getrennt werden.
Zeitlich drängt die CDU ebenfalls auf eine zügige Vorbereitung. Ziel ist es, die Maßnahme rechtzeitig für das Programmjahr 2028 anzumelden. Dafür müsse bis zum Stichtag Ende Mai 2027 Baureife erreicht sein. Gleichzeitig dürften vor einer Förderbewilligung keine Bau- oder Lieferverträge abgeschlossen werden, da dies den Zuschuss gefährden könnte.
Fraktionsvorsitzender Thomas Cassel begründet den Antrag damit, dass die eigentliche Entscheidung über die Förderfähigkeit nicht erst mit dem Förderantrag falle, sondern bereits während der Planung. Gerade angesichts der finanziellen Situation der Stadt müsse alles darangesetzt werden, Zuschüsse von mindestens 70 Prozent der Baukosten zu sichern und den kommunalen Eigenanteil so gering wie möglich zu halten. Der Rat soll deshalb die Verwaltung beauftragen, die förderrechtlichen Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen und dem zuständigen Ausschuss rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist über die Ergebnisse zu berichten.