Klage gegen Instagram-Post

Dackel frisst Giftköder im Restaurant – Besitzerin macht Ärger öffentlich

04.08.2026 – 13:29 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Dackel frisst ein Hundeeis (Archivbild): In einem Frankfurter Wirtshaus hat ein Dackel Mäuseköder gefressen. (Quelle: IMAGO/Marko Prpic/PIXSELL)

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Ein Restaurantbesuch endet für einen Dackel in der Tierklinik. Seine Besitzerin macht ihrem Ärger anschließend auf Instagram Luft. Das Restaurant klagt, aber scheitert.

Es ist das Horrorszenario eines jeden Hundebesitzers: In einem Restaurant im Rhein-Main-Gebiet hat ein Dackel Mäuseköder gefressen und musste anschließend in einer Tierklinik behandelt werden. Die Besitzerin berichtete noch am selben Tag auf dem Instagram-Account ihres Hundes über den Vorfall. Dort sprach sie unter anderem von einem „massiven Sicherheits- und Hygieneversagen“, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Schreiben mitteilt.

Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2026. Die Frau, die nach Angaben des Gerichts zu den Stammgästen des Restaurants zählt, hatte ihren Dackel mit in das Lokal gebracht. Das Tier befand sich unter einer Sitzbank im Gastraum.

Nach Tierarztbesuch: Halterin spricht online über den Vorfall

Dort gelangte der Hund dann an das Material einer Köderstation, die zur Schädlingsbekämpfung aufgestellt worden war. Warum der Mäuseköder für das Tier zugänglich war, konnte nicht geklärt werden.

Nachdem der Dackel von dem Gift gefressen hatte, musste er tierärztlich behandelt werden. Seine Besitzerin veröffentlichte daraufhin Beiträge auf ihrem eigenen Instagram-Account, auf einem Account des Hundes und auf einer weiteren Bewertungsplattform.

Der Restaurantbetreiber sah durch die Beiträge den Eindruck erweckt, in seinem Lokal gebe es dauerhafte und strukturelle Mängel bei Sicherheit und Hygiene, weshalb er der Dackelbesitzerin diese und weitere Äußerungen gerichtlich untersagen lassen wollte.

Oberlandesgericht Frakfurt gibt Dackelbesitzerin recht

Doch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah das anders und wies seine Beschwerde zurück. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den beanstandeten Aussagen überwiegend um zulässige Meinungsäußerungen – auch wenn diese teilweise emotional und zugespitzt formuliert seien.

Weiter argumentierte das Gericht in seinem Urteil, dass für einen durchschnittlichen Leser erkennbar sei, dass die Frau einen einzelnen Vorfall schildere. Die Bezeichnung als „massives Sicherheits- und Hygieneversagen“ beziehe sich auf die Schwere dieses konkreten Ereignisses – nicht auf den allgemeinen Zustand des Restaurants.

Restaurant argumentiert dagegen – ohne Erfolg

Der Restaurantbetreiber jedoch brachte ebenfalls an, dass die Frau in ihren Beiträgen von „starkem Rattengift“ gesprochen hatte. Tatsächlich seien in der Köderstation jedoch Mäuseköder enthalten.

Doch auch diese Formulierung bewerteten die Richter nicht als rechtswidrig. Angesichts der notwendigen Behandlung in der Tierklinik sei die Aussage als zulässige Meinungsäußerung einzustufen. Die Entscheidung erging in einem Eilverfahren und ist nicht anfechtbar.