
AUDIO: Prozess nach Jagdunfall – Mit welcher Strafe muss Angeklagter rechnen? (1 Min)
Stand: 04.08.2026 18:18 Uhr
Das Amtsgericht Cloppenburg hat am Dienstag nach einem Jagdunfall den Jagdleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Ein Schuss aus seinem Schrotgewehr hatte eine 59-Jährige im Gesicht getroffen.
Das Gericht sah es aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass der damals 71-Jährige geschossen hatte. Die Schrotkugeln hatten im Dezember 2024 die 59-Jährige getroffen, die sich im Garten vor dem eigenen Haus in Harkebrügge in der Gemeinde Barßel (Landkreis Cloppenburg) aufhielt. Sie wurde schwer verletzt, ist noch immer arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen. Das Amtsgericht verurteilte den 73-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Bewährungsauflage ist, dass der damalige Jagdleiter 3.000 Euro zahlt. Ob das Urteil rechtskräftig ist, war am Dienstag nicht bekannt.
Jagdleiter hatte Strafebefehl nicht akzeptiert
Erst zwei Monate nach dem Vorfall war der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf den Jagdleiter gefallen, der durch mehrere Zeugenaussagen in den Fokus der Ermittler geraten war. Das Amtsgericht erließ daraufhin zunächst einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Weil der 71-Jährige den Strafbefehl nach Angaben des Gerichts aber nicht akzeptierte, kam es nun zum Prozess. Der Strafbefehl wäre mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe geahndet worden, einer dreijährigen Bewährungszeit und einer Zahlung von 8.000 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

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