Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der
rechtsextremen Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf
Jahren verhängt. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur
Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen
versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung
gefällt.
Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit
jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach
Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb
Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und
plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime
und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten, gemacht haben. Der Vorsitzenden Richterin zufolge stellten die Taten den Versuch dar,
»Chaos herbeizuführen«. Die Bezeichnung »braune Kinderzimmer« sei
»durchaus passend gewählt«, sagte sie.
Brandanschläge auf Asylunterkünfte
Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein
Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort
lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden.
Das Haus brannte vollständig aus.
Bei einem Anschlag auf eine
Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder
der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude
mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft
hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie »Ausländer raus«
hinterlassen.
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Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage
einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine
Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der
aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von Stern und
RTL verhindert werden konnte.
Fünf der Angeklagten waren nach groß angelegten
Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai
vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in
Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und
Thüringen gegeben.
Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe
Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war
die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur
Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers
von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen
Türen gehalten.
Noch immer sind vier der Verurteilten
minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute
17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die
Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere
Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
durchsuchen lassen.
Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere
Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle«
verhaftet worden.
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„Letzte Verteidigungswelle“:
Extrem jung, extrem schnell radikalisiert
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»Letzte Verteidigungswelle«:
Er war 13 und sah sich als Leiter der Gestapo
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Rechtsextreme Jugendkultur:
„Es gibt Tage, da höre ich mehrmals pro Stunde das N-Wort“