Die geplante Erweiterung der Befugnisse begründete der Innenminister damit, dass es im Ernstfall zu lange dauern würde, die Polizei zu alarmieren. Der Zeitraum zwischen dem Erkennen und dem Einschlag einer Drohne sei „denkbar kurz“. Dabei gehe es nicht nur um Flughäfen. „Es geht aber auch um Kraftwerke, es geht um Verkehrswege, es geht um Telekommunikationsknotenpunkte, es geht um all die sensiblen Orte, wo man mit relativ einfachen Mitteln, wie so einer Drohne, die kaum mehr als 100 Euro kostet und ein bisschen Sprengstoff für richtig großen Schaden sorgen könnte, wo man also eigentlich das öffentliche Leben lahmlegen könnte“, so Redmann.
Das 30 Jahre alte Brandenburgische Polizeigesetz soll in den nächsten Wochen zudem in Hinblick auf Bodycams, Fußfesseln oder KI-Tools überarbeitet werden. Welche konkreten Änderungen geplant sind, ist noch nicht bekannt.