Von allen Prozessbeteiligten ist unbestritten, dass der heute 25-jährige Farhad N. im Februar 2025 von hinten mit einem Auto in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren war und dabei eine Mutter und ihre zweijährige Tochter getötet hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Afghanen darüber hinaus versuchten Mord in 22 Fällen sowie zumeist gefährliche Körperverletzung in weiteren 22 Fällen vor. Knapp zwei Dutzend „gewöhnliche“ Körperverletzungen wurden dabei sogar schon von der Strafverfolgung ausgenommen.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft gehen von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus, auch wenn der Angeklagte keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und kein geschlossenes islamistisches Weltbild besessen habe. In der Wahrnehmung des jungen Mannes habe die Attacke aber dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, hieß es in deren Plädoyer. Darüber hinaus hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt.

Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung fest – betonte aber auch, der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat keine akute Psychose gehabt. Dennoch schließt die Verteidigung des 25-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Die Anwälte argumentierten, ihr Mandant zeige deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. Ob das Gericht dem folgt, wird sich zeigen.